NEUMARKT. Im Stadtgebiet von Nürnberg schaltete am Dienstag die „Corona-Ampel“ auf Rotlicht. Die Inzidenzzahl stieg nach RKI-Angaben auf über 50.
Damit wird mit einer weiteren Verschärfung der Maßnahmen ab Mittwoch gerechnet; bisher stand die Ampel auf Gelb.
Am Dienstag meldete das Robert Koch-Institut eine Inzidenz-Zahl von 55,6 für die kreisfreie Stadt Nürnberg. Für die Verantwortlichen im Rathaus kommt dies nicht überraschend: schon am Freitag bereitete man sich intensiv auf die „rote Ampel“ vor, als der Inzidenz-Wert mit 49,5 den kritischen Werte nur haarscharf verfehlte.
Auch am Wochenende wurde der Wert 50 nicht überschritten. Erst am Dienstag zeigte die Corona-Ampel Rotlicht.
Der an den Landkreis Neumarkt angrenzende Landkreis Nürnberger Land hat bereits die „Gelbe Ampel“ ausgelöst, so daß diese Regeln gelten:
Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen (z.B. Fußgängerzonen, Marktplätze), in allen öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (z.B. Fahrstühle, Kantinen, Eingangsbereich von Hochhäusern), in den Schulen (außer Grundschulen) und Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz.
Es wird eine Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Ab 23 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 23 Uhr ein Alkoholverbot.
Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt.
Für das Nürnberger Stadtgebiet gelten zusätzlich oder verschärfend diese „Rotlicht“-Regeln:
Es wird eine Sperrstunde um 22 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Ab 22 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 22 Uhr ein Alkoholverbot.
Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal fünf Personen begrenzt.
Kommt der Anstieg der Infektionszahlen nicht spätestens binnen 10 Tagen zum Stillstand, sind weitere gezielte Beschränkungen unvermeidlich, um öffentliche Kontakte weitergehend zu reduzieren.