„Inzidenz-Zahl“ sank leicht


Der Landkreis Neumarkt bildete auf der Karte des Robert-Koch-instituts (zusammen mit dem Nachbar-Landkreis Eichstätt) einen dunklen Fleck
Grafik: RKI
NEUMARKT. Vorerst gibt es im Landkreis Neumarkt trotz der dramatisch hohen Corona-Zahlen keine weitergehenden Einschränkungen für die Bevölkerung.

Darauf einigte sich am Donnerstag der Koordinierungsausschuß im Neumarkter Landratsamt.

Am Donnerstag wurden fünf Neu-Infektionen innerhalb der letzten 24 Stunden gemeldet, allerdings ging die wichtige „Inzidenz-Zahl“ leicht zurück.

Pläne für weitere Einschränkungen liegen aber inzwischen fertig in der Schublade, bestätigte Landratsamt-Pressesprecher Michael Gottschalk im Gespräch mit neumarktonline. Dabei seien als erste Schritte die Halbierung der Zahlen vorgesehen, die für Zusammenkünfte von Personengruppen im Freien und in Gebäuden gelten. Außerdem könnte für Reiserückkehrer die Test- und Quarantäne-Pflicht insofern verschärft werden, daß die Quarantäne erst nach dem Vorliegen eines zweiten Test-Ergebnisses beendet sei.

Wie gemeldet wurden am Donnerstag fünf neue Infektionen im Landkreis gemeldet - zwei für Mittwochabend und drei am Donnerstag. Gleichzeitig gilt eine Person als genesen. Die Gesamtzahl der jemals im Landkreis bestätigten Fälle - also inklusiv der 406 genesenen, aber auch der 19 verstorbenen Menschen - stieg damit auf 472.

Weitaus wichtiger ist aber die sogenannte „Inzidenz-Zahl“, die die "Neu-Erkrankungen in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohner" anzeigt und entscheidend ist, wann in einer Region Lockerungen rückgängig gemacht werden und Beschränkungskonzepte in Kraft treten müssen. Der Grenzwert liegt bei 50, der Frühwarnwert in Bayern bei 35.


Der Landkreis Neumarkt lag am Mittwoch bei einem Wert von 32,2 und damit an zweitschlechtester Stelle in Bayern nach der Stadt Rosenheim, wo sogar die 50er-Genze gerissen wurde.

Am Donnerstag ging die Neumarkter „Inzidenz-Zahl“ trotz der neuen Infektionen leicht auf 30,7 zurück. Das kommt daher, daß die Werte vom 20. August bei der Berechnung der Sieben-Tage-Inzidenz herausfielen.

Plangemäß tagte am Donnerstag dieKoordinierungsgrppe im Neumarkter Landratsamt, der Vertreter des Landratsamtes, des Gesundheitsamtes, des Neumarkter Klinikums, des Roten Kreuzes, des THW, der Polizei und der niedergelassenen Ärzte angehören. Das Gremium entschloß sich gegen eine möglich Allgemeinverfügung, mit der der Landkreis das öffentliche Leben einschränken könnte.

Allerdings sind die Möglichkeiten einer solchen Allgemeinverfügung inzwischen bis in die Details ausgearbeitet: Sie liegen in den Schubladen, sagte Pressesprecher Muchael Gottschalk.

Landrat Willibald Gailler appelliert an die Reiserückkehrer, die Quarantäne- und Testregeln strikt einzuhalten. Außerdem bat er alle Bürger, die Hygiene- und Abstandsregelungen zu beachten und außerdem vorsichtig zu bleiben. Das diene dem Schutz aller Bürger, sagte Gailler.

Angesichts der ernsten Lage wurde auch beschlossen, das Testzentrum bei der kleinen Jurahalle Ende nächster Woche wieder in Betrieb gehen zu lassen (neumarktonline berichtete). Nach der Sitzung der Koordinationsgruppe sind die Voraussetzungen für den Betrieb geklärt, hieß es.

Das Testzentrum wird ab Freitag nächster Woche von einem Team aus Mitarbeitern des Landratsamtes betrieben und kann als „Drive-in“ mit dem Auto genutzt werden. Die Öffnungszeiten werden wochentags von 14 bis 18 Uhr sein.


Wer sich testen lassen will, muss sich allerdings zuvor im Landratsamt anmelden und bekommt einen Termin mitgeteilt. Die Anmeldemodalitäten gibt das Landratsamt Anfang nächster Woche bekannt.

Die Behörde wies außerdem noch einmal ausdrücklich auf die derzeit geltenen Regelungen für Reiserückkehrer hin:

Für Einreisende aus Risikogebieten ist derzeit ein Corona-Test verpflichtend vorgeschrieben. Maßgeblich für die Einstufung als Risikogebiet ist die jeweils aktuelle Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts. Einreisende müssen sich auch in häusliche Quarantäne in der eigenen Wohnung oder einer anderen geeigneten Unterkunft begeben, wenn sie sich innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Die Quarantäne gilt solange, bis ein negatives Testergebnis vorliegt, also auch für die Wartezeit, bis der Befund des Pflichttests vorliegt; längsten jedoch bis 14 Tage nach Einreise. Während dieser Zeit dürfen sie keinen Besuch von Personen empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.

Für Reiserückkehrer aus Regionen im Ausland, die nicht als Risikogebiet klassifiziert sind, wird auch dringend empfohlen, in den ersten Tagen Kontakte zu reduzieren und sich freiwillig testen zu lassen.

Sollten Beschwerden (beispielsweise Fieber, Husten, Atemnot, Geruchs- und Geschmacksstörungen) auftreten, soll man sich mit dem Hausarzt oder dem Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (unter Telefon 116117) in Verbindung setzen. Die Ärzte müssen unbedingt vorab telefonisch informiert werden.
27.08.20
Neumarkt: „Inzidenz-Zahl“ sank leicht
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