Gefälschte Papiere

NEUMARKT. Die Autobahn-Polizei stoppte einen Gefahrgut-Transporter mit schlecht gesicherter Ladung und gefälschten Papieren.

Die Kontrolle des türkischen Sattelzugs fand bereits am Donnerstag letzter Woche statt, wurde aber erst jetzt von der Polizei gemeldet.

Beamte der Autobahnpolizeistation Parsberg sahen sich gegen 16 Uhr an der Raststätte Jura-West den Sattelzug etwas genauer an, der mit Gefahrgut beladen war. Dabei entdeckten sie,, dass die Ladung nur mangelhaft gesichert war und bei der durch den 57jährigen Fahrer vorgezeigten Genehmigung zur Gefahrgutbeförderung Merkmale vorlagen, die auf eine Fälschung hindeuteten.


Der sogenannte ADR-Schein ist für Berufskraftfahrer verpflichtend, die in der Europäischen Union Gefahrguttransporte durchführen. Die Beförderung von gefährlichen Gütern ist in Deutschland streng geregelt.

Die Weiterfahrt wurde von der Polizei untersagt, die ADR-Bescheinigung sichergestellt. Die Überprüfung der Gefahrgutbescheinigung ergab, dass es sich um eine Fälschung handelte. Den Fahrer erwartet nun unter anderem ein Verfahren wegen Urkundenfälschung.

Der Sattelzug konnte erst nach dem Eintreffen eines Ersatzfahrers mit gültiger ADR-Bescheinigung seine Fahrt fortsetzen.
27.07.20
Neumarkt: Gefälschte Papiere
Telefon Redaktion


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