Maskenpflicht beim VGN

NEUMARKT. Seit Montag gilt in den Verkehrsmitteln des VGN, an Haltestellen und Bahnsteigen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Alle Busse und Bahnen sowie die Verkehrsmittel im Bedarfsverkehr dürfen dann nur mit einer vollständigen Bedeckung von Mund und Nase betreten werden, hieß es. Als geeigneter Schutz gelten die so genannten Community- oder Alltagsmasken, die auch selbst hergestellt werden können, ebenso ein Schal oder Halstuch, das Mund und Nase bedeckt.


Die Nichtbeachtung dieser Pflicht gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Um die Gefahr einer Übertragung des Coronavirus weiter zu reduzieren bat der VGN alle Fahrgäste, an den Haltestellen und in den Fahrzeugen einen möglichst großen Sicherheitsabstand zu halten. Soweit möglich sollten Einkaufs- und Besorgungsfahrten in die Zeitlagen außerhalb des Berufsverkehrs verlegt werden.
27.04.20
Neumarkt: Maskenpflicht beim VGN
Telefon Redaktion


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