Erstattung abgelehnt

NEUMARKT. Bezirksrätin Heidi Rackl macht sich für angehende Erzieher stark, deren Antrag auf Erstattung der Schulwegkosten vom Neumarkter Landratsamt abgelehnt wurde.

Auszubildende erhalten nach geltendem Gesetz eine Erstattung der Schulwegkosten. Dies gilt allerdings nicht für junge Menschen, die den Beruf der Erzieherin gewählt haben und zu diesem Zweck eine der Fachakademien für Sozialpädagogik in Bayern besuchen. Im aktuellen Fall wurde der Antrag vom Neumarkter Landratsamt abgelehnt. Das Landratsamt beruft sich dabei auf die gesetzliche Regelung, dass Fachakademien nicht in die Kostenfreiheit des Schulwegs einbezogen sind.


Bezirksrätin Heidi Rackl hat sich deshalb an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus gewandt. Das Ministerium teilt dazu mit, dass es derzeitig Gesetzeslage ist, dass „Fachakademien“ ausgenommen sind, wenn es um die Schulwegkostenfreiheit geht. Das Ministerium betont, dass es sich bei Fachakademien um eine Schulart handelt, die auf einem bereits erlangten schulischen Abschluss und grundsätzlich einer bereits erlangten beruflichen Ausbildung oder einer praktischen Tätigkeit aufbaut.

Diese Festlegung ist nach Ansicht von Heidi Rackl nicht korrekt. Denn für die Ausbildung zur Erzieherin an der Fachakademie wird ein Mittlerer Schulabschluss vorausgesetzt – keine Lehre, keine Berufsausbildung. Deshalb müssen die Fachakademien in das Gesetz über die Schulwegkostenfreiheit aufgenommen werden. Das dazu anberaumte Gespräch im Ministerium wurde allerdings wegen der aktuellen Situation verschoben Heidi Rackl hofft aber, dass es bis zum Schuljahresbeginn zu einer Lösung kommen wird.
04.04.20
Neumarkt: Erstattung abgelehnt
Telefon Redaktion


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