Zoll-Abfertigung per Post

NEUMARKT. Persönliche Abholungen von Sendungen bei den Zollämtern sind derzeit nicht möglich, aber der Zoll bietet eine Alternative an.

Die zu einem Zollamt im Bezirk des Hauptzollamts Regensburg weitergeleiteten Postsendungen können ohne persönliches Erscheinen abgefertigt werden. Bis auf weiteres gilt dies auch für Abfertigungen von gewerblichen Postsendungen und Sendungen mit einem Warenwert von über 1000 Euro. Für diese Fälle ist jedoch eine elektronische Zollanmeldung erforderlich.


Wenn die Benachrichtigung der Deutschen Post vorliegt, dass sich eine Sendung beim Zollamt befindet, sollte man sich zur Abklärung der weiteren Vorgehensweise zeitnah telefonisch oder per Email mit dem Zollamt in Verbindung setzen.

Nach Kontaktaufnahme übersendet das zuständige Zollamt eine Erklärung, die ausgefüllt zusammen mit weiteren erforderlichen Dokumenten an das Zollamt zurückgeschickt werden muss. Nach Erhalt der Unterlagen wird die Sendung zollrechtlich abgefertigt.
26.03.20
Neumarkt: Zoll-Abfertigung per Post
Telefon Redaktion


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