NEUMARKT. Mit 255 Euro in bar konnte sich jetzt ein 32jähriger Neumarkter bei der Polizei „freikaufen“: er mußte nichts ins Gefängnis.
Gegen den Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Trunkenheit im Verkehr vor.
Polizisten trafen ihn nun an seiner Wohnadresse an und wollten ihn abholen.
Den Weg ins Gefängnis konnte sich der Mann dann allerdings ersparen: er bezahlte flugs die ausstehende Geldstrafe in Höhe von rund 255 Euro und wendete damit die „Vollstreckung des Haftbefehls“ ab.