Die Jobcenter zahlen jetzt höhere Lohnzuschüsse an Unternehmen
Foto: IG Bau
NEUMARKT. Endlich wieder ein richtiger Job: Im Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit bekommt
der Landkreis Neumarkt zusätzliche 1,7 Millionen Euro aus dem
Bundeshaushalt.
Damit werden nach Angaben der Bau-Gewerkschaft bis zum Jahr 2022 insbesondere Lohnzuschüsse für
Unternehmen bezahlt, die Langzeitarbeitslose regulär anstellen.
Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf aktuelle Zahlen
aus dem Bundesarbeitsministerium. Demnach erhalten die Jobcenter in ganz Bayern
im Rahmen des „Teilhabechancengesetzes“ 324 Millionen Euro zur Förderung von
Langzeitarbeitslosen.
IG BAU-Bezirksvorsitzender Christian Lang spricht von einem überfälligen „Kraftakt
am Arbeitsmarkt“. Die Bundesmittel könnten dafür sorgen, einen großen Teil der
Menschen, die oft seit Jahren ohne Job sind, in „Lohn und Brot“ zu bringen.
Nach
Angaben der Bundesagentur für Arbeit gibt es im Landkreis Neumarkt
aktuell rund 220 Langzeitarbeitslose. Ihre Zahl ging zwar in den vergangenen zehn
Jahren um 52 Prozent zurück – „ist aber mit Blick auf die gute Lage am Arbeitsmarkt
immer noch viel zu hoch“, so die IG BAU.
Die Gewerkschaft begrüßt insbesondere, dass sich die Zuschüsse an Tariflöhnen
statt nur am Mindestlohn orientieren. „Langzeitarbeitslose werden nicht als
Arbeitnehmer zweiter Klasse behandelt. Wenn im Betrieb ein Tarifvertrag gilt, dann
werden auch sie nach Tarif bezahlt und nicht mit dem Mindestlohn abgespeist“, sagte Lang.
Ein drängendes Problem in Branchen, die von körperlich harter Arbeit geprägt sind,
bleibe aber weiter ungelöst: In der Langzeitarbeitslosigkeit landen nach Beobachtung
der IG Bau auch viele Beschäftigte, die zu krank für eine vollschichtige Arbeit, zu
gesund für die Erwerbsminderungsrente oder zu jung für die Altersrente sind.
Es sei nicht einzusehen, warum langjährig Beschäftigte mit körperlichen
Einschränkungen erst in die Arbeitslosigkeit gehen müssten, bevor der Staat
Lohnkostenzuschüsse gewähre, so Lang. „Besser wäre es, ihre Kompetenz im
Betrieb zu halten und die Einsatzmöglichkeiten im Betrieb flexibel zu fördern“. Eine
passende Lösung sei das von der IG Bau vorgeschlagene Altersflexi-Geld.
Um Langzeitarbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen, sei es zudem nötig, deutlich
mehr für die Qualifizierung zu tun, so der Gewerkschafter.
Das seit Januar geltende Teilhabechancengesetz sieht Lohnzuschüsse für
Langzeitarbeitslose für die Dauer von bis zu fünf Jahren vor. Für Menschen, die mehr
als sechs Jahre lang arbeitslos waren, übernimmt das Jobcenter die Lohnkosten über
drei Jahre voll. Bei Arbeitslosen, die mindestens zwei Jahre ohne Job waren, liegt der
Zuschuss für Unternehmen bei 75 Prozent im ersten und 50 Prozent im zweiten Jahr.