Vertreter des Bundes Naturschutz und der Naturschutzbehörde trafen sich am Biber-Revier an der Wissinger Laber
NEUMARKT. Auch wenn ihn manche Landwirte nicht mögen: der Biber ist Ökobaumeister und Motor für Biodiversität und naturnahe Wasserrückhaltung.
Das versicherten jedenfalls Vertreter des Bundes Naturschutz, die sich am Mittwoch mit Mitarbeitern der Naturschutzbehörde bei einem Ortstermin in einem vom Biber stark mitgestalteten Revier an der Wissinger Laber trafen. Die Erreichung von staatlichen Zielen, wie die Förderung der Biodiversität und des dezentralen Hochwasserschutzes, werde ohne das „segensreiche Wirken“ von Bibern nicht zu verwirklichen sein, sagten der Vorsitzende der Kreisgruppe Neumarkt, Dr. Josef Guttenberger und Bibermanager Horst Schwemmer.
„Biber sind unsere wichtigsten Verbündeten, um den fortschreitenden Verlust bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu verhindern“, sagte Schwemmer. Keine zweite Tierart schaffe an Gewässern und in Auen anderen Pflanzen und Tierarten so viel Lebensraum. Vom Biber angelegte Feuchtgebiete seien wesentlich artenreicher und kostengünstiger als jedes vom Menschen angelegte Biotop. In Zeiten der Klimaveränderung sei der Wasserrückhalt durch den Biber ebenfalls unverzichtbar.
Im Rahmen von Bewirtschaftungsvereinbarungen des Bayerischen Vertragsnaturschutzes werden die Feuchtwiesenkomplexe im „Natura-2000-Gebiet“ Wissinger Laber bewirtschaftet. Die Pflege beinhaltet die späte Mahd von Feuchtwiesenkomplexen. Gerade der späte Schnittzeitpunkt nicht vor dem 15.Juni des Jahres kombiniert mit einem Verzicht auf jegliche Düngung führe dazu, dass sich seltene Tier- und Pflanzenarten wohl fühlten und gefördert würden. Schon seit dem Jahr 1982 werden die Flächen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes gepflegt.
Dieses Instrument steht auch anderen Landwirten zur Verfügung und sollte zukünftig stärker in Anspruch genommen werden können. So sollen nach dem ganz aktuell am 1.August in Kraft getretenen Artenschutzgesetzes sechs Prozent der landwirtschaftlichen Fläche über das Vertragsnaturschutzprogramm so bewirtschaftet werden, dass Bienen und viele andere Tier- und Pflanzenarten davon profitieren können. Dieses Förderinstrument sei auch in Biberlebensräumen anwendbar.
Die Biber würden geradezu vorbildlich helfen, den landesweit bedeutsamen Biotopkomplex zu erhalten. Die Vernetzung von Biotopen soll nach staatlichen Vorgaben bis zum Jahr 2030 auf mindestens 15 Prozent der bayerischen Offenlandfläche ausgedehnt werden. Gerade in diesem Abschnitt des Schutzgebietes hätten sich beindruckende Dammbauwerke, die zum Teil versintert sind, entwickeln können.
Ziele im Gebiet der Wissinger Laber sind unter anderem der Erhalt der Flachland-Mähwiesen, feuchter Hochstaudenfluren, sowie der Kalktuffquellen sowie der Erhalt von Retentions- und Überschwemmungsbereichen zum Erhalt der ökologischen Funktion der Aue und ihrer Feuchtgebiete sowie des Wasser- und Nährstoffhaushalts der Aue.
„Die Verengung der öffentlichen Diskussion beim Biber auf monetäre Schäden in der Landwirtschaft oder bei Fischteichen verkennt völlig die Leistungen und Vorteile gerade dieser Tierart für den Naturhaushalt, für andere gefährdete Arten, aber auch die viel höheren wirtschaftlichen Vorteile für den Menschen“ sagte Dr. Josef Guttenberger. Der gesamtwirtschaftliche Nutzen des Bibers sei in Bayern „wohl um den Faktor 70 größer“ als die einzelnen Schäden bei Land-, Forst- oder Teichwirten.
Bei dem Termin an der Wissinger Laber stellte der Bund Naturschutz auch seine offiziellen Forderungen vor:
Konsequente Umsetzung der jetzt nach jahrelanger Forderung gesetzeswirksam gewordener Uferrandstreifen
Umfassende Renaturierung von Talauen. Der Biber wirkt hier als kostenloser Landschaftsgestalter und Motor für die Artenvielfalt
Integration von Biberüberschwemmungsgebieten in die dezentrale Hochwasserrückhaltung als Teil des Hochwasserschutzprogramms der Staatsregierung, insbesondere in den Oberläufen der Gewässer
Aufstockung des Biberfonds mittelfristig auf etwa. 800.000 Euro
Strikt am Naturschutzrecht ausgerichtete Anwendung der Ausnahmeregelung für die "Entnahme" (meist gleichbedeutend mit Tötung) von Bibern, die oft zu großzügig gehandhabt wird