„PWC-Rastanlage“ geplant


Hier an der A3 soll eine „unbewirtschafteten Rastanlage“ entstehen

NEUMARKT. An der Autobahn im Bereich Berg soll eine „unbewirtschafteten Rastanlage“ entstehen. Dafür werden zwei Parkplätze verschwinden.

Die Autobahndirektion Nordbayern hat für das Projekt die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt, hieß es bei einem Erörterungstermin. Ziel der Maßnahme sei die Erhöhung der Stellplatzkapazitäten und die Verbesserung der Situation der sanitären Einrichtungen sowie der Aufenthaltsqualität. Darüber hinaus soll auch die Verkehrssicherheit erhöht werden.


Die geplante Anlage weist 37 Lastwagen-Stellplätze aus. Daneben sind vier Bus-Stellplätze und 34 Pkw-Stellplätze vorgesehen, davon zwei Behindertenplätze.

Bergs Bürgermeister Helmut Himmler vertrat bei dem Erörterungstermin die Interessen der Gemeinde. Man sei inzwischen grundsätzlich mit der eingereichten Planung einverstanden, sagte er. Ursprünglich seien zwei Anlagen bei Meilenhofen in beide Fahrtrichtungen vorgesehen gewesen. Dies hätte die langfristigen Planungsinteressen der Gemeinde erheblich beeinträchtigt. Daher habe man sich auf eine einseitige Anlage in Fahrtrichtung Nürnberg verständigt.

Der Gemeinderat hat bereits im Jahr 2014 einstimmig beschlossen, keine Einwände gegen das notwendige Bauprojekt zu erheben.

Himmler wollte von den Vertretern der Autobahndirektion Nordbayern eine präzise Aussage, ob nach dem Bau der sogenannten PWC-Anlage ( also mit Toiletten) die bestehenden Parkplätze “Klosterblick/Gnadenberg” und “Eichenäcker/Oberölsbach” an der A3 aufgelassen werden – wie in den vorbereitenden Gesprächen zugesagt. Die neue Parkanlage bedeute einschließlich der naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen einen erheblichen Verlust an Natur und Landschaft. Daher müßten die dann nicht mehr benötigten Parkplätze renaturiert werden. Diese Zusage wurde von Seiten der Direktion Nordbayern eindeutig bestätigt, sagte Himmler.

Die Regierung der Oberpfalz wird nach dem Erörterungstermin alle Anregungen und Einwände prüfen und abwägen. Möglicherweise kommt es in diesem Jahr zum Planfeststellungsbeschluss. Auf der Grundlage eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses könne dann das Projekt baulich umgesetzt werden.
22.02.19
Neumarkt: „PWC-Rastanlage“ geplant
Telefon Redaktion


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