Zuständigkeit wird geändert

NEUMARKT. Nach internen Streitigkeiten im letzten Jahr soll der Kindergarten St. Johannes vorübergehend von einer gemeinnützigen GmbH übernommen werden.

Die Stadt will am Freitag offiziell über einen vorübergehende Änderung der Zuständigkeit für den Betrieb des Kindergartens informieren. Die Interimslösung soll bis zur Fertigstellung eines geplanten Erweiterungsbaus neben der bestehenden Kindertagesstätte „Haus Sonnenschein“ an der Dr.-Kurz-Straße gelten.


Die Klinik-Kinder gGmbH vom „Haus Sonnenschein“ wird im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags den Betrieb des Kindergartens St. Johannes bis zur Inbetriebnahme des neuen Kinderhauses im Frühjahr 2020 übernehmen, hieß es. Die gemeinnützige GmbH des Neumarkter Klinikums ist auch als Träger für die neue Einrichtung an der Dr.-Kurz-Straße vorgesehen.

Im Jahr 2018 gab es in der Stadt Neumarkt 24 Kinderbetreuungs-Einrichtungen mit 1621 Plätzen. Da der Bedarf durch Zuzug und Geburtenzahlen ansteigt, hat der Stadtrat beschlossen, neben der bestehenden Kindertagesstätte „Haus Sonnenschein“ an der Dr.-Kurz-Straße eine bauliche Erweiterung vorzunehmen. Insgesamt sollen Räume für drei Kinderkrippengruppen mit 36 Plätzen und für drei Kindergartengruppen mit 75 Plätzen errichtet werden.

Bis zu deren Erstellung wird der festgestellte Bedarf für den Kindergartenbereich unter anderem in einer Interimslösung abgedeckt. Bisher sind dazu drei Gruppen in Räumen der Kirchenstiftung St. Johannes untergebracht, die auch von dieser Pfarrei organisatorisch als Träger betreut worden sind.

Im letzten Jahr soll die damalige Leiterin des Kindergartens St. Johannes wegen interner Streitigkeiten vom Dienst suspendiert worden sein. Der Kindergarten wird seitdem kommissarisch geleitet.
13.02.19
Neumarkt: Zuständigkeit wird geändert
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