Erstmals nach 24Jahren steigen im Landkreis wieder die Müllgebühren
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NEUMARKT. Auch wenn ab Januar die Müllgebühren im Landkreis erstmals nach vielen Jahren wieder erhöht werden, sei man „nahezu konkurrenzlos günstig“.
Das sagte am Mittwoch Landrat Willibald Gailler. Die 120-Liter Tonne soll 112 statt 90 Euro kosten. 2002 mußte man noch 153 Euro bezahlen.
Sachgebietsleiter Roland Hadwiger erinnerte bei dem Pressegespräch daran, was man vor 15 Jahren im Landkreis Neumarkt für die mittlere Restmülltonne bezahlen musste. Im Laufe der Jahre konnte der Landkreis Neumarkt nämlich insgesamt dreimal (2007, 2011 und 2013) die Müllgebühren senken, so dass sie sich derzeit auf einem historischen Tiefstand befinden.
Diese Entwicklung war jedoch kein Selbstläufer und nur dadurch möglich, dass Potentiale für Kostensenkungen und Einnahmemehrungen kontinuierlich genutzt wurden und das abfallwirtschaftliche System des Landkreises stets mit hoher Wirtschaftlichkeit betrieben wurde, hieß es.
Allerdings könne es auch bei den Müllgebühren nicht ewig nur in eine Richtung gehen. Schon seit einigen Jahren konnte die Abfallwirtschaft des Landkreises trotz aller Bemühungen mit den aktuellen Gebühren nicht mehr kostendeckend arbeiten. Diese Defizite konnten bisher noch durch Entnahmen aus der Gewinnrücklage gedeckt werden, in die die Überschüsse aus „guten Jahren“ eingestellt worden waren. Doch nun wird auch die Gewinnrücklage am Ende des Haushaltsjahres zum großen Teil aufgebraucht sein.
In der Konsequenz bedeutet dies, dass zum ersten Mal seit 24 Jahren im Landkreis Neumarkt die Müllgebühren wieder angehoben werden müssen. Die neuen Gebühren sollen nun wieder zumindest für vier Jahre konstant bleiben:
60-Liter-Restmülltonne: 75 Euro
120-Liter-Restmülltonne: 112 Euro
240-Liter-Restmülltonne: 224 Euro
1100-Liter-Restmüllcontainer: 1.083 Euro
Ende Januar erhält jeder Grundstückseigentümer einen neuen Gebührenbescheid. Der gilt wiederum dauerhaft und so lange, bis sich ein "gebührenrelevanter Tatbestand" ändert - also zum Beispiel ein Wechsel zu einer kleineren oder größeren Tonne.
Es werden aber keine neuen Müllmarken versandt.
Die bisherigen Gebührenmarken gelten einfach weiter und bleiben daher auf den Müllgefäßen.
Bestehende SEPA-Mandate gelten ebenfalls weiter. Wer also zur Abbuchung der Müllgebühren ein SEPA-Mandat erteilt hat, braucht gar nichts zu veranlassen.
Lediglich die Bürger, die per Überweisung oder Dauerauftrag bezahlen, müssen den bisherigen Zahlbetrag entsprechend ändern. Wegen der Gebührenänderung sollte aber niemand schon vorab die Gebühren überweisen, sondern erst den neuen Gebührenbescheid abwarten. Die Fälligkeitstermine für die Müllgebühren bleiben unverändert – immer am 1.April und 1.Oktober wird die halbe Jahresgebühr zur Zahlung fällig, so dass nach Erhalt des neuen Gebührenbescheides noch reichlich Zeit bleibt.