Bundesvorsitzende aus Neumarkt
NEUMARKT.(ots) Magdalena Bogner (57) aus Neumarkt, seit 1997 Präsidentin der Katholischen Frauengemeinschaft
Deutschlands (kfd), ist in Mainz mit großer Mehrheit der
Bundesversammlung zur neuen Bundesvorsitzenden des Verbandes gewählt
worden.
Nach mehrjährigen Struktur- und Satzungsänderungen wurde das
bisherige kfd-Präsidium jetzt durch einen Bundesvorstand ersetzt. Als
neue Stellvertreterinnen der Bundesvorsitzenden wählte die vom 4. bis
7. Mai in Mainz tagende Versammlung Eva-Maria Erbskorn (66), Bebra
und Ute Schröder (57), Kaarst Gewählt wurden zudem als Geistliche
Begleiterin/Leiterin Andrea Kett (39), Aachen und als Bundespräses
Dominik Kitta (51), Praemonstratenser-Pater aus Duisburg-Hamborn.
In den neuen erweiterten Bundesvorstand wählten die rund 100
Delegierten aus dem gesamten Bundesgebiet Gudrun Book-Schönau (53),
Stade Christa Kaluza (59), Dresden, Irmentraud Kobusch (57) Bochum
und Anna-Maria Mette (56) Arnsberg. Darüber hinaus gehört zum
erweiterten Bundesvorstand die Vorsitzende der kfd-Berufstätige
Frauen, Ingrid Müller (50), Trier.
Scharf verurteilt hat die Bundesversammlung "jede Form des
Menschenhandels und der Ausbeutung von Frauen, Männern und Kindern
mit ungesichertem Aufenthaltsstatus." In einer einstimmig
verabschiedeten Erklärung heißt es dazu: "Die kfd stellt fest, dass
die große Nachfrage nach billigen käuflichen sexuellen
Dienstleistungen ein Skandal ist. Und sie missbilligt, das wachsende
Problem der Versorgung von Pflegebedürftigen und Kindern in privaten
Haushalten stillschweigend durch Schwarzarbeit von Migrantinnen lösen
zu wollen." Nur transparente, legale Reisemöglichkeiten, auch zur
Arbeitsaufnahme, könnten Menschenhandel und Ausbeutung verhindern.
Die Bundesregierung wird von der kfd aufgefordert, entsprechende
Möglichkeiten zu schaffen. Auch die Vermittlung von Aupairs, eine
der wenigen legalen Einreisemöglichkeiten für junge Frauen, müsse an
klar definierte Qualitätsstandards gebunden werden.
Menschen, die
ohne Aufenthaltsstatus in der BRD leben, sollten Zugang zur
elementaren Gesundheitsversorgung erhalten und Kinder zur Schule
gehen können. Opfern von Menschenhandel müsste mindestens befristet
Aufenthalt gewährt werden. Die Bundesländer sollten zudem die dazu im
Zuwanderungsgesetz vorgesehenen Integrationshilfen leisten.