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ISSN 1614-2853
5. Jahrgang

Schutzwürdige Flächen

NEUMARKT. Das Ergebnis der Nachmeldung schutzwürdiger Flächen nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie der EU im Rahmen des Europäischen Biotopverbundes "Natura 2000" (wir berichteten) liegt jetzt öffentlich auf.

Der Freistaat Bayern hatte ebenso wie die anderen deutschen Bundesländer und Mitgliedstaaten der EU im Rahmen des im Jahr 2004 durchgeführten Nachmeldeverfahrens von FFH- und Vogelschutzgebieten aufgrund der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie der EU aus der europäischen Gesamtschau begründeten Forderungen der EU nach der Schließung noch vorhandener Lücken im Netz "Natura 2000" nachzukommen.

Zu diesem Zweck hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Ergänzungsvorschläge zu bereits gemeldeten Gebieten bzw. weitere Gebietsvorschläge ausgearbeitet, auf Karten dargestellt sowie Gebietsbeschreibungen erstellt. Diese Unterlagen wurden während des Dialogverfahrens zur Anhörung der Öffentlichkeit von im Sommer letzten Jahres bei den Landratsämtern, Gemeinden, Landwirtschafts- und Forstämtern zur Einsicht- und Stellungnahme ausgelegt.

Nach Abschluss des Dialogverfahrens wurden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet, eine Nachmeldegebietskulisse erstellt, mit Beschluss der Staatsregierung abschließend gebilligt und an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Weiterleitung an die Europäische Kommission übermittelt.

Zur Information der Öffentlichkeit über das Ergebnis des Dialogverfahrens und über die der EU übermittelten Gebietsvorschläge liegen die Unterlagen beim Landratsamt Neumarkt (untere Naturschutzbehörde, Sachgebiet 41, Zimmernummer A 237 bis 14.Februar (Montag, Dienstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch, Freitag von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr) zur allgemeinen Einsicht aus. Es handelt sich dabei um: . Die Auslegungsunterlagen können auch, soweit betroffen, bei folgenden Gemeinden eingesehen werden: Berching, Berg, Breitenbrunn, Deining, Dietfurt, Freystadt, Hohenfels, Lauterhofen, Lupburg, Neumarkt, Parsberg, Postbauer-Heng, Pyrbaum, Sengenthal (VG Neumarkt), Seubersdorf, Velburg

Eine Einsichtnahmemöglichkeit besteht außerdem beim Forstamt Neumarkt, beim Forstamt Parsberg und beim Landwirtschaftsamt Neumarkt.

Weitere Informationen können im Amtsblatt des Landratsamtes im Internet unter www.landkreis.neumarkt.de sowie unter der Adresse www.natur.bayern.de abgerufen werden.

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