Naturschutzbeirat bestimmtNEUMARKT. Zur Beratung der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt gibt es nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz einen aus fünf Personen sowie ebenso viel Vertretern bestehenden Naturschutzbeirat, welcher für eine Dauer von fünfJahren berufen wird.Dieser Beirat soll die Naturschutzbehörde bei wichtigen Entscheidungen zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung bei Seite stehen. Aus diesem Grund wird er mit Vertretern von den unterschiedlichen Interessenverbänden und Naturschutzverbänden besetzt. Wie das Landratsamt mitteilte wurden für die 7. Amtsperiode vom 1. September 2004 bis 31.August 2009 folgende Personen in den Naturschutzbeirat berufen: Ständige Mitglieder:
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