Tipps vom Versorgungsamt

NEUMARKT. In Bayern gibt es etwa eine Million Schwerbehinderte, heißt es in einer Presse-Mitteilung des Neumarkter Gesundheitsamtes. Als schwer behindert gelten Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent.

Durch den Schwerbehindertenausweis wird eine Reihe von steuerlichen und sonstigen Vorteilen erreicht. Bei Berufstätigen wirkt sich ein Schwerbehindertenausweis auf die Urlaubstage und auf einen besonderen Kündigungsschutz aus.

Vorteile entstehen z.B. bei der Lohn- oder Einkommenssteuer, bei der Kraftfahrzeug-Steuer, bei Kosten für öffentliche Verkehrsmittel usw.

Wie wird ein Schwerbehindertenausweis beantragt?
Der Antrag ist beim zuständigen Versorgungsamt, bei uns das Versorgungsamt Regensburg, zu stellen. Der Antrag liegt in der Regel bei den Gemeinden aus und kann über die Gemeinden weitergeleitet werden. Entsprechende Anträge gibt es auch beim Gesundheitsamt.

Oft ist es jedoch schwierig den entsprechenden Antrag auszufüllen und häufig gibt es zusätzliche Fragen zu klären.

Aus diesem Grund findet beim Gesundheitsamt regelmäßig jeden Monat ein Sprechtag des Versorgungsamtes statt. Der nächste Sprechtag findet am Dienstag, den 16.November in der Zeit von 13 bis 15.30 Uhr statt. Eine Anmeldung hierzu ist nicht erforderlich.

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