Hartz IV und die Konsequenzen

NEUMARKT. Über die Auswirkungen von Hartz IV auf den Landkreis ließen sich die Bündnis 90 / Die Grünen bei ihrer Mitgliederversammlung informieren. Dr. Gerhard Pohl und Alfons Wagner vom Landratsamt stellten die Neuerungen durch die Reform vor und erläuterten einige Konsequenzen für den Landkreis.

Eine der Richtlinien von Hartz IV sei, dass ALG-II-Empfänger Wohngeld für eine angemessene Wohnung erhalten sollen. Zudem wird ein angemessenes Eigenheim nicht als eigenes Vermögen herangezogen. Angemessen sind dabei bei einer Einzelperson rund 50 Quadratmeter Wohnraum. Die Referenten erläuterten, dass es im Landkreis wohl kaum zu Umzügen kommen müsse, weil Empfänger in zu großen Wohnungen leben würden. Sollten Wohnkosten geltend gemacht werden, die nur geringfügig über den Höchstfördersätzen nach Hartz IV liegen, ist wohl auch kein Umzug erforderlich, da entsprechende Umzugskosten wiederum von den Kommunen getragen werden müssten.

Im Landkreis lebten bisher rund 400 Sozialhilfeempfänger und 1200 Empfänger von Arbeitslosenhilfe. Dieses Verhältnis ist für westliche Bundesländer eher unüblich. Bisher gab es für die bisherigen Empfängergruppen unterschiedliche Aufwandsträger (Gemeinden und Arbeitsamt). Nach der Hartz-IV-Richtlinie sind künftig nur noch Gemeinden davon betroffen. Durch das unübliche Verhältnis der Empfängerstruktur wird es für das Landratsamt zu finanziellen Mehrbelastungen in Höhe von bis zu 2,5 Millionen Euro kommen. Allerdings kann vermutet werden, dass diese Mehrbelastung noch sinkt. Dies liege daran, dass unter Umständen Empfänger der bisherigen Arbeitslosenhilfe künftig kein ALG II mehr beziehen werden (rund 15 Prozent). Weiter kann erwartet werden, dass weniger Menschen Unterkunftskosten geltend machen, da die Wohneigentumsquote im Landkreis mit 68 Prozent über dem Durchschnitt bundesweit (44 Prozent) liege. Weiter könnten Personalkosten eingespart werden.

Die Rücklaufquote der Anträge auf ALG-II-Leistungen sei mit 37 Prozent bisher sehr gut. Trotzdem sollten Bezieher ihre Anträge so schnell wie möglich abgeben, damit es zu keinen Zahlungsverzügen durch Bearbeitungszeiten komme. Die entsprechende EDV-Übernahme der Anträge soll zwischen 25. Oktober (Verfügung über EDV-System) bis Mitte Dezember erfolgen.

Arbeitsgelegenheiten für sogenannte 1-Euro-Jobs stünden durch die CAH-Werkstätten, Gemeinden- und Landkreiseinrichtungen (Bauhof etc.) und Wohlfahrtsverbände zur Verfügung. Trotzdem seien diese nicht ausreichend für alle Arbeitslosenhilfeempfänger. Hier müsse man noch an entsprechende Träger herantreten, um mehr solcher Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen. Die Vermittlung in echte Arbeitsverhältnisse oder das Aufrechterhalten bestehender Minijobs sei aber natürlich vorrangig für die ALG-II-Empfänger.

Zum Schluss des Vortrags und nach vielen Wortmeldungen und Rückfragen der Mitglieder und Besucher der Veranstaltung bedankte sich Grünen-Vorsitzender Manfred Sailer für die Ausführungen der beiden Referenten und versicherte, dass man von Seite der Partei die Umsetzung weiter mitverfolgen werde. Die Hoffnung liege natürlich besonders auf dem Ziel der Reform, der Schaffung neuer Arbeitsplätze.

Weiter beschlossen die Grünen bei ihrer Versammlung eine neue und dann ständig zu aktualisierende Internet-Homepage zu erstellen.

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