IHK-Ausschüsse neu besetzt

NEUMARKT. Anlässlich der konstituierenden Sitzung wählten die Mitglieder des Steuerausschusses der IHK Regensburg den langjährigen Vorsitzenden Konrad Huber, der nicht mehr kandidierte, zu ihrem Ehrenvorsitzenden. Neuer Vorsitzender wurde Dr. Lothar Koniarski, bisheriger Stellvertreter des IHK-Ausschusses und Gesamtgeschäftsführer der Dr. Vielberth Verwaltungsgruppe in Regensburg. Als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses wurde Josef Weigert, Unternehmensberater in Neumarkt, gewählt.

Wie Dr. Lothar Koniarski betonte, wird es auch in der kommenden Wahlperiode 2003 bis 2008 wichtigste Aufgabe des Ausschusses sein, zu aktuellen Steuerproblemen Stellung zu beziehen und die Mitgliedsbetriebe der IHK zu informieren. Nach der Wahl analysierten die Mitglieder die im Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages liegenden Steuergesetzesvorhaben, durch die dem Mittelstand neue Steuerverschärfungen drohen. Bei der Entschärfung des vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes einer Gemeindewirtschaftssteuer hofft der IHK-Steuerausschuss nun auf die Hilfe des Vermittlungsausschusses: „In seiner jetzigen Form ist das Gesetz eine Gefahr für den Mittelstand. Es enthält Steuerverschärfungen und den gefährlichen Eingriff in die Unternehmenssubstanz", warnte Dr. Lothar Koniarski.

Die Opfer der geplanten Reform seien neben den Kapitalgesellschaften vor allem Einzelunternehmer und Personengesellschaften, deren Aufgabe- und Veräußerungsgewinne in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden sollen. Weiterer Knackpunkt ist laut Koniarski die Steuerverschärfung bei der Gesellschafter-Fremdfinanzierung, mit einer erheblich weitergehenden Hinzurechnung zur Bemessungsgrundlage von Zinsen und Vergütungen für die Überlassung von Fremdkapital. Problematisch sei ferner die geplante Mindestbesteuerung: Ab einem Freibetrag von 100.000 € sollen angefallene Verluste nur noch bis zur Hälfte der Gewinne in den Folgejahren verrechnet werden. Ausgaben für die Gemeindewirtschaftssteuer können Unternehmer bei der Bemessungsgrundlage nicht als Betriebsausgaben geltend machen. „Unter dem Strich bedeutet das alles für die Wirtschaft eine Steuermehrbelastung von rund 2,8 Milliarden € pro Jahr. Das würde den eigenkapitalschwachen Mittelstand hart treffen", mahnte Koniarski.

Max Binder Vorsitzender des IHK-Sachverständigenausschusses

In seiner konstituierenden Sitzung wählte der Sachverständigenausschuss der IHK Regensburg den Generalbevollmächtigten der E.ON Bayern AG Max Binder zum Vorsitzenden. Zu seinen Stellvertretern wurden gewählt: Werner Klebl, General- bevollmächtigter der Klebl Handel GmbH, und Architekt Klaus Oberberger.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Ausschusses gehört die Abgabe einer gutachtlichen Stellungnahme über die persönliche Eignung und die besondere Sachkunde zu allen Anträgen auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger und beim Widerruf der öffentlichen Bestellung.

„Öffentlich bestellter“ Sachverständiger ist nur, wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt wurde. Das bedeutet, dass er/sie besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen hat. Fehlt auch nur eine dieser Anforderungen, kann eine öffentliche Bestellung nicht erfolgen.

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