Klage nicht zurückgezogen !
NEUMARKT.
Trotz den eigenen Aussagen gegenüber neumarktonline am 8.Oktober hat die Bürgerinitiative die Klage gegen die Stadt Neumarkt beim Verwaltungsgericht Regensburg im Hinblick auf das Bürgerbegehren "Pro Stadtpark" nicht zurückgezogen, heißt es in einer Presse-Mitteilung aus dem Rathaus.
Dies bestätigte ein Schreiben des Amtsgerichtes Regensburg vom 27.10.2003. Darin heißt es: "die Kläger haben bisher ihre Klage noch nicht zurückgenommen." Bereits vor Wochen hatte die Stadt auf die Klage hingewiesen und angefragt, wie dieser Widerspruch zu verstehen sei. Denn auf der einen Seite hat die BI das Bürgerbegehren Pro Stadtpark zurückgenommen und auf der anderen Seite klagt sie, damit dieses Bürgerbegehren in der ursprünglichen Fassung zugelassen wird.
Im Zusammenhang mit der Klage unterstellt die BI zudem, dass der vierte Satz ihrer ursprünglichen Formulierung "vom Stadtrat gestrichen wurde". Das Gegenteil ist allerdings der Fall, weil der Stadtrat beschlossen hat, die dort stehenden Forderungen zu erfüllen, nachdem sich die Wünsche der BI zur Offenlegung des Leitgrabens und Pflege der Grün- und Wasserflächen ohnehin mit längst ergangenen Beschlüssen des Stadtrates decken. In einem Bürgerentscheid noch einmal über diesen Punkt zu entscheiden, wäre somit sowohl rechtswidrig als auch völlig sinnlos.
Daneben haben die Mehrheit der Stadträte aus den gleichen Gründen in ihrer Sitzung am 4.9.2003 lediglich rechtswidrige Passagen in der Formulierung der BI zum Museum Lothar Fischer für unzulässig erklärt. Diese Entscheidungen des Stadtrates waren vom Gesetz her geboten; sich nun hierüber zu mokieren, soll anscheinend nur überdecken, dass die BI offensichtlich selber in ihren Formulierungen und Absichten unklar ist.
Auch die Einfügung einer Stichfrage war - wie bereits vorher von den hiermit befassten Mitarbeitern der Stadtverwaltung - von allen eingeschalteten Experten und Stellen als notwendig erachtet worden. All diese Fachleute haben eindeutig und ohne Ausnahme erklärt, dass die beiden Bürgerbegehren Pro Stadtpark und Weiterentwicklung am Unteren Tor zu gegensätzlichen Ergebnissen führen könnten, weshalb eine Stichfrage unumgänglich sei.
Es waren also die Inhalte und Formulierungen der beiden Bürgerbegehren durch die BI selber, die zu den dargelegten Entscheidungen des Stadtrates geführt haben. Dass die Vertreter der BI nun so tun, als ob sie dadurch gezwungen waren, ihr Bürgerbegehren "Pro Stadtpark" zurückzuziehen, geht an der Realität vorbei.
Für niemanden mehr nachvollziehbar ist aber auf jeden Fall die Tatsache, dass die BI nun verwaltungsgerichtliche Klage auf Zulassung des Bürgerbegehrens erhebt, obwohl sie selber das Bürgerbegehren vollständig zurückgezogen hat. Das ist mehr als unverständlich und soll möglicherweise nur den Vertretern der BI dazu dienen, ihr eigenes Gewissen zu beruhigen, heißt es aus dem Rathaus.
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