Nach Polizeikontrolle Kennzeichen geklaut !

NEUMARKT. Kurz nachdem ein 30jähriger Autofahrer betrunken mit gestohlenen Kennzeichen erwischt und zur Blutprobe gebracht worden war, klaute er erneut Nummernschilder, genehmigte sich noch ein paar Bierchen, tankte ohne zu bezahlen das Auto voll und fuhr weiter ! Einen Führerschein hat der Mann nie besessen !

Neumarkter Polizisten war der Seat des Mannes aufgefallen, weil an seinem Fahrzeug vorne und hinten verschiedene Kennzeichen angebracht waren ! Bei der Kontrolle stellte sich heraus, daß er 30jährige Fahrer erheblich betrunken war und die Kennzeichen gestohlen hatte. Er wurde zur Blutprobe ins Neumarkter Klinikum gebracht. Einen Führerschein hat der Mann noch nie besessen, wie er freimütig zugab. Erst im letzten Jahr saß er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zehn Monate im Gefängnis.

Die Neumarkter Polizisten stellten natürlich die gestohlenen Kennzeichen sicher. Dies störte den 30jährigen bei seiner Rückkehr aus dem Neumarkter Klinikum aber überhaupt nicht: er stahl von einem anderen Auto erneut zwei Nummernschilder, montierte sie an den Seat und fuhr munter weiter Richtung Nürnberg.

In der Wodanstraße in Nürnberg tankte er dann sein Auto auf und fuhr davon, ohne sich um die Rechnung zu kümmern.

In der Zwischenzeit muß er auch selbst kräftig aufgetankt haben: Gegen 22 Uhr fiel der 30jährige einer Nürnberger Polizeistreife in der Valznerweiherstraße wegen der unsicheren Fahrweise auf. Er durfte noch einmal zur Blutprobe ins Krankenhaus, wo diesmal zwei Promille statt der 1,2 in Neumarkt festgestellt wurden.

Außerdem stellten die Polizisten natürlich die erneut geklauten Kennzeichen sicher und fanden auf dem Beifahrersitz Schriftstücke der Neumarkter Polizei, die auf die nachmittäglichen Eskapaden des 30jährigen hindeuteten.

Und als wäre dies noch nicht genug für das Strafregister des Mannes, erstattete während seiner Vernehmung noch der Tankwart von der Wodanstraße Anzeige gegen Unbekannt wegen Benzindiebstahls. Es war nur noch Formsache, auch diese Straftat dem 30jährigen zuzuordnen.

Gegen den Mann wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Vorführung zum Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage angeordnet und ein erneutes Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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