Kein WasserstreitNEUMARKT. Die von den beiden Landtagsabgeordneten Heinz Donhauser und Franz Kustner bei einem Ortstermin geäußerte Kritik an einer möglichen Wasserentnahme Neumarkts aus dem Hallerbrunnen befördert nach Meinung der Stadt Neumarkt "leider nur wieder die alten Vorurteile mancher gegen die Neumarkter Absichten", heißt es in einer Stellungnahme aus dem Rathaus.Möglicherweise durch den Wahlkampf bedingt sind Aussagen über die Wasserentnahme Neumarkts getroffen worden, die nicht zutreffend sind, hieß es. "Wir wollen und werden durch die Entnahme niemanden schädigen. Das habe ich immer betont und dies ist auch Tatsache", bekräftigte Oberbürgermeister Alois Karl noch einmal das Vorhaben der Stadt. Außerdem wolle man eine gute Zusammenarbeit mit allen Nachbargemeinden, keinen Streit. Durch die immer wieder geäußerten Vorurteile werde allerdings stets die Diskussion neu angeheizt. Dabei wird gerne vergessen, dass es sich bei der Entscheidung einer Wasserentnahme um ein rechtliches Verwaltungsverfahren handelt. Denn das Wasser gehört weder einer Person noch einer Gemeinde oder Region. "Wasserbesitzer" ist vielmehr der Freistaat Bayern und der regelt die Nutzung des vorhandenen Wassers. Die Entscheidung über eine wasserrechtliche Nutzung des Hallerbrunnens trifft das Landratsamt Neumarkt aufgrund rechtlicher Grundlagen, die von den Abgeordneten im Landtag selber beschlossen wurden. Von einem Wegnehmen des Wassers kann daher in keinster Weise gesprochen worden, denn auch die anderen Nutzer der Lauterach haben nur durch eine wasserrechtliche Genehmigung das Nutzungsrecht an der Lauterach erhalten, sind aber nicht in Besitz des Wassers. Viele Städte holen oft aus zig Kilometer Entfernung Wasser für ihre eigene Wasserversorgung. Von daher stellt der Antrag der Stadt Neumarkt kein ungewöhnliches Vorhaben dar. Es ist auch völlig unzutreffend, dass die Stadt Neumarkt Wasser aus dem Hallerbrunnen entnehmen will, weil sie die bestehende Wasserversorgung geschädigt habe und nicht eigene Flächen benutzen wolle. Vielmehr ist der Hallerbrunnen als eine unter 17 Alternativen als einzig geeignete ausgewählt worden, obwohl es sich um die teuerste Alternative handelt. Aber nur hier sind die für eine Wasserversorgung notwendigen Kriterien erfüllt. Schäden für die anderen Nutzer der Lauterach sind durch die geplante Entnahme Neumarkts nicht zu erwarten, da die Entnahme aus dem Hallerbrunnen nur erfolgt, wenn die Lauterach genügend Wasser führt und die Schüttung des Brunnens ausreichend ist. Bei Niedrigwasser erfolgt keine Entnahme Neumarkts aus dem Hallerbrunnen. Erstellt am
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