Keine Extra-Gebühr für Nonnen

NEUMARKT. Der Fall einer Nonne in Ingolstadt, die 50 Euro für ein Passfoto zu ihrem Führerschein zahlen musste, weil sie darauf mit Kopfbedeckung zu sehen ist, hat auch in der Stadt Neumarkt zu Anfragen geführt.

Während das Einwohnermeldeamt der Stadt für Führerscheine nicht zuständig ist, sondern das Landratsamt, konnte aber für andere Personaldokumente "Entwarnung" gegeben werden. In Neumarkt werden für Angehörige öffentlich-rechtlicher Religionsgesellschaften und ihrer geistlicher Orden auch Fotos anerkannt, die diese mit Kopfbedeckung zeigen. Voraussetzung ist, dass diese auch in der Öffentlichkeit die Kopfbedeckung tragen. Dieses Vorgehen ist gesetzlich geregelt. Es muss lediglich sichergestellt sein, dass das Gesicht erkennbar ist. Eine Gebühr für das Passfoto mit Kopfbedeckung wird ebenfalls nicht erhoben.

Im übrigen weist die Stadt darauf hin, dass auf Passfotos für alle anderen Antragsteller keine Kopfbedeckung vorhanden sein darf. Außerdem ist für die Beantragung von Personalausweis und Reisepass nur noch ein Passfoto notwendig ist. Dieses muss aus neuester Zeit stammen und kann farbig oder schwarz-weiß sein. Das Format liegt bei 45 x 35 Millimeter, wobei das Gesicht des Antragstellers im Hochformat und in einer Höhe von mindestens 20 Millimetern abgebildet sein soll. Vorgesehen ist das sogenannte Halbprofil. Beim Personalausweis ist darüber hinaus darauf zu achten, dass der Hintergrund heller als die Gesichtspartien ist.

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