Bürgerentscheid am Wahltag möglich

NEUMARKT. Der vom Stadtrat als Ratsbegehren beschlossene Bürgerentscheid (wir berichteten)zum Thema "Umgestaltung des Neumarkter Stadtparks mit Errichtung einer Stadthalle" kann am 21.September zusammen mit der Landtagswahl durchgeführt werden. Dies hat das Bayerische Staatsministerium des Innern entschieden. An diesem Tage werden damit neben Landtagswahl und dem Bürgerentscheid auch die Bezirkswahlen und zwei Volksentscheide zur Abstimmung kommen.

In dem Schreiben des Ministeriums ist die Durchführung des Bürgerentscheids detailliert beschrieben. So müssen die Unterlagen durch eine eigene Farbe erkenntlich sein. Die Stimmzettel, die Abstimmungsscheine, die Abstimmungsumschläge und eventuelle Merkblätter müssen daher in rosa hergestellt werden. Für die Abstimmungsbriefumschläge ist hellrot zu verwenden. Außerdem ist darauf der Aufdruck "Bürgerentscheid" anzubringen. Darüber hinaus müssen für den Bürgerentscheid eigene Abstimmungsurnen verwendet werden.

Klar geregelt ist auch die Reihenfolge der Auszählung. So darf das Ergebnis des Bürgerentscheids erst ermittelt werden, nachdem die Ergebnisse der Landtagswahl, der Bezirkswahl und der Volksentscheide ermittelt und gemeldet sind.

Inhalt des Bürgerentscheids sind die Pläne der Stadt, den Stadtpark zu vergrößern und attraktiver zu gestalten. So ist unter anderem geplant, den Leitgraben freizulegen und durch den Park zu führen. Dabei soll er zu einer schönen Spiel- und Wasserlandschaft gestaltet werden, die mit ansprechenden Wegen zugänglich sein soll. In dem Bürgerentscheid wird es auch um den geplanten Bau einer Stadthalle am Rand des Stadtparks gehen. Sie soll in der Mühlstraße gebaut werden, wo bisher drei alte Gebäude stehen. Auch die Tiefgarage unter der Schanze steht im Bürgerentscheid zur Abstimmung. Dabei wird der Wiesenbereich des Stadtparks unterkellert und anschließend die Wiesenfläche wiederhergestellt und attraktiver gestaltet. Der Baumbestand am Rande der Schanze wird nicht beeinträchtigt und bleibt erhalten.

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