"Kein Raumordnungsverfahren notwendig"NEUMARKT. Für die beantragte Wasserentnahme der Stadt Neumarkt aus dem Hallerbrunnen ist kein Raumordnungsverfahren notwendig. Dies geht aus einem Bescheid der Regierung der Oberpfalz hervor, der am Montag bei der Stadt Neumarkt eingegangen ist.Nach Ansicht der Regierung fehlt die "Voraussetzung von konkreten Beeinträchtigungen, die ein erhebliche überörtliche Raumbedeutsamkeit begründen könnten." Die Stadt sieht sich damit in ihrem Vorgehen bestätigt. Sie hatte bereits vor einem Jahr mit ihrem Wasserrechtsantrag umfangreiche Gutachten, Untersuchungsergebnisse und Unterlagen vorgelegt, um die notwendigen Voraussetzungen für eine rasche Entscheidung des Wasserrechtsverfahrens zu schaffen. Ende April 2003 fand dazu eine Antragskonferenz mit allen Beteiligten statt. Dabei hatten der Landkreis Amberg und einige Anliegergemeinden der Lauterach Antrag auf ein Raumordnungsverfahren wegen überörtlicher Bedeutsamkeit gestellt. Dies ist mit dem Bescheid der Regierung damit abgelehnt. In dem Bescheid und in einem beigefügten Schreiben von Regierungspräsident Wilhelm Weidinger an Landrat Armin Nentwig sowie an einige Bürgermeister der Anliegergemeinden erläutert die Regierung ihre Haltung. Sie sieht es als gegeben an, dass nahezu alle Bedenken, die geäußert wurden, in dem sowieso dafür vorgesehenen wasserrechtlichen Gestattungsverfahren einer eingehenden und umfassenden Prüfung unterzogen werden. Auch wird noch einmal darauf hingewiesen, dass es kein Eigentum an der "fließenden Welle" gibt, denn Wasser ist mit einer öffentlichen Sache vergleichbar, deren Nutzbarkeit durch einen "Dritten" ausschließlich im wasserrechtlichen Gestattungsverfahren geprüft und geregelt wird. Nicht umsonst sei das wasserrechtliche Gestattungsverfahren eines der umfassendsten Verwaltungsverfahren, das die Rechtsordnung kennt. Das Wasserrechtsverfahren selber wird vom Landratsamt Neumarkt durchgeführt. Die Stadt hofft, dass dafür nun der Weg frei ist und alsbald eine Entscheidung getroffen werden kann. Erstellt am
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