Kinder im AnhängerNEUMARKT. Anfang der 90er Jahre tauchten sie erstmals auf unseren Straßen und Radwegen auf: Bunte Anhänger, von Fahrrädern gezogen, in denen ein oder zwei Kinder saßen. Zum einen sind sie wetterdicht und zum anderen sind sie einfach „trendy“. Zwischenzeitlich sind die ursprünglichen „Exoten“ ein fester Bestandteil im Verkehrsgeschehen geworden. Dem will die Polizei Rechnung tragen und sowohl Käufer als auch Nutzer dieser Anhänger informieren. Der Gesetzgeber gibt Empfehlungen und Tipps, die sich sowohl an das Gefährt als auch an das Verkehrsverhalten des Radfahrers und seiner kleinen Insassen richten.
Hier zunächst Tipps zur Beschaffenheit von Rad und Anhänger: Das Rad soll einen stabilen Rahmen haben und mit soliden Bremsen - empfehlenswert sind Felgenbremsen mit großer Hebelzugkraft - ausgestattet sein. Sehr wichtig bei dem Gespann ist die Kupplung zwischen Fahrrad und Anhänger. Aus Sicherheitsgründen (Stabilität und bessere Bremswerte) muss der Anhänger möglichst tief am Fahrrad angekuppelt werden. So bekommt das Gespann nicht nur ein sichereres Fahr-, sondern auch ein besseres Bremsverhalten. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Verzögerungswerte beim Abbremsen eines Gespanns deutlich geringer sind als im Solobetrieb, da die Bremsen eines Fahrrades nicht für diese spezielle Kombination ausgelegt sind. Ein Rückspiegel sollte am Fahrrad vorhanden sein. So können die kleinen Fahrgäste problemlos während der Fahrt beobachtet werden. Das maximale Gesamtgewicht eines ungebremsten Anhängers sollte 40 kg nicht überschreiten. Bei einem gebremsten Anhänger soll das Maximalgewicht höchstens 80 kg sein. Auch für den Fahrradanhänger gibt es Vorgaben, die man beachten sollte. Die Verbindungseinrichtung (Kupplung und Deichsel) muss so dimensioniert, ausgebildet und befestigt sein, dass die Sicherheit ständig - auch bei der Bedienung der Kupplung - gewährleistet ist. Das Gefährt soll über einen stabilen Überrollkäfig verfügen und eine ebensolche Bodengruppe haben. Eine hohe Kippsicherheit soll gewährleistet sein. Sie erreicht man durch einen möglichst niedrigen Schwerpunkt, große Räder mit harter Gummimischung und eine größtmögliche Spurweite, wobei die Breite des Anhängers einen Meter nicht überschreiten darf. Ein effektiver Schutz gegen Radeingriff muss vorhanden sein. Für jedes Kind müssen Hosenträgergurte/Ypsilongurte eingebaut sein. Zusätzlich wird ein Beckengurt empfohlen. Zum Schutz vor Regen, Staub oder Insekten sollte eine geeignete Frontabdeckung vorhanden sein. Keine Empfehlung gibt es Seitens der Polizei zur Sitzposition der jungen Passagiere. Beide Ausführungen haben Vor- und Nachteile. Ist sie in Fahrtrichtung so ist der Sicht- und Sprechkontakt mit dem Fahrer leichter, jedoch kann der herrschende Fahrtwind von Nachteil sein. Gegen die Fahrtrichtung ist das Kind zwar besser vor der Witterung geschützt, es fehlt jedoch die optische und akustische Kommunikationsmöglichkeit. Das Gespann weist ein verändertes Fahr- und Bremsverhalten auf, insbesondere in Kurven und bei Gefälle. So ist mit einem Fahrradanhänger eine gemäßigte Fahrweise ratsam. Vorteilhaft ist es, das Fahren mit Anhänger erst einmal zu üben, um u.a. das Kurvenverhalten besser kennen zu lernen. Besonders verantwortlich zeigt sich der Fahrer, der zunächst mit den entsprechenden Gewichten den Anhänger belädt und an einem ungefährlichen Ort entsprechende Fahrversuche, wie Gefahrbremsungen, Balkenüberfahrten oder das Befahren eines Slalomkurses, durchführt Im Hinblick auf die Beleuchtung des Hängers ist Folgendes zu beachten: Nach vorne bei einer Breite von mehr als 60 cm: Zwei weiße Reflektoren - Bei einer Anhängerbreite von mehr als 80 cm zusätzlich eine Leuchte für weißes Licht an der linken Seite. Diese darf auch mit einer Batterie oder einem Akku betrieben werden. Nach hinten: Eine Schlussleuchte für rotes Licht auf der linken Seite (ggf. mit Batteriebetrieb) - Zwei rote, nicht dreieckige, Rückstrahler oder zwei rote großflächige Rückstrahler. Bei einer Anhängerbreite von nicht mehr als 60 cm ist im Hinblick auf die Beleuchtung eine einfache Ausrüstung (je ein Reflektor etc.) ausreichend. Ist die Beleuchtung mangelhaft, so droht ein Bußgeld von wenigstens 15 €. Um die Sicherheit zu erhöhen, kann auf allen Seiten eine Konturenmarkierung aus weißem oder gelbem retro-reflektierendem Material angebracht sein. Die Auffälligkeit des Gespanns kann durch einen Wimpel erhöht werden. Empfohlen wird selbstverständlich, dass Kinder auch im Fahrradanhänger einen Helm tragen. Der Fahrer selbst muss mindestens 16 Jahre alt , seine Mitfahrer dürfen nicht älter als 7 Jahr sein. Abschließend noch kurz etwas zum Preis dieser zweirädrigen Fortbewegungsmittel. Im Fachhandel liegen diese zwischen 300 und 800 €. Wenn sie diese Tipps, Hinweise und Verhaltensregeln beachten, sollte einem gefahrlosen Familienausflug nichts mehr im Wege stehen. Erstellt am
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