Schwarzarbeit auf der Spur

NEUMARKT. Der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Ausländerbeschäftigung kam auch im vergangenen Jahr beim Arbeitsamt wieder besondere Bedeutung zu. Ziel war es, rechtswidrigem Handeln vorzubeugen und einen Beitrag zur Erhaltung und Schaffung von legalen Arbeitsplätzen sowie eines fairen marktwirtschaftlichen Wettbewerbs zu leisten, heißt es in einer aktuellen Presse-Mitteilung.

Die illegale Beschäftigung stellt eine erhebliche Bedrohung für den ehrlichen Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt zu Lasten der legalen Unternehmen dar. Der unberechtigte Bezug von Sozialleistungen ist ein unsoziales Verhalten zu Lasten aller Beitragszahler in der Sozialversicherung.

Im Rahmen dieser sozial- und arbeitsmarktpolitischen Aufgabe haben Mitarbeiter des Arbeitsamtes Regensburg als "Arbeitsmarktinspektion" im Jahr 2002 in 623 Fällen Außenprüfungen in Betrieben und auf Baustellen durchgeführt, 1920 Personen befragt und 2049 Geschäftsunterlagen geprüft.

Darunter waren auch 157 Prüfungen, bei denen es um die Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ging. Dabei kontrollierten die Ermittler u.a. die Einhaltung von Meldeverpflichtungen und Mindestarbeitsbedingungen, insbesondere die Zahlung des Mindestlohnes an Arbeitnehmer von Werkvertragsunternehmen, die überwiegend in mittel- und osteuropäischen Ländern beheimatet sind. Die Prüfungen, die sich auch auf den Bezirk des Arbeitsamts Ingolstadt erstreckten, sind schwierig und besonders zeitintensiv, da die Methoden zur Verschleierung insbesondere von Mindestlohnunterschreitungen immer raffinierter werden. In 27 Fällen wurden dabei Ermittlungsverfahren eingeleitet, was zu Bußgeldforderungen in Höhe von 29 800 EUR führte.

Auch zur Aufdeckung der illegalen Arbeitnehmerüberlassung wurden Prüfungen durchgeführt. Dabei wurden in 15 Fällen Ermittlungsverfahren eingeleitet, die mit Geldbußen von insgesamt 72 450 EUR geahndet wurden.

Wie bereits in den vergangenen Jahren war die Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs eine der wichtigsten Aufgaben des Arbeitsamtes. Eine bedeutende Erkenntnisquelle ist dabei das Abgleichsverfahren zwischen der Leistungsempfängerdatei der Bundesanstalt für Arbeit und den von den Arbeitgebern gemeldeten Daten zur Sozialversicherung. Eine besondere Form des Leistungsmissbrauchs lässt sich beim Bezug von Arbeitslosenhilfe feststellen. So wird von den Antragstellern vorhandenes Vermögen in den Antragsunterlagen nicht angegeben, sodass bei der Prüfung der Bedürftigkeit - eine der Grundvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosenhilfe - eine Berücksichtigung nicht erfolgen kann. Durch einen Abgleich mit dem Bundesamt für Finanzen ist es den Arbeitsämtern möglich, Feststellungen zur Richtigkeit der Angaben des Antragsstellers zu treffen.

Ein ähnlicher Datenabgleich gibt Hinweise auf Beschäftigungen von Ausländern ohne die im Einzelfall dafür erforderliche Arbeitsgenehmigung.

Im Bereich des Leistungsmissbrauchs wurde im vergangenen Jahr in 868 Fällen ein Ermittlungsverfahren mit einem Bußgeldbescheid abgeschlossen. Insgesamt wurden Bußgelder in Höhe von 64 976 EUR verhängt.

Immer wieder mussten Fälle geahndet werden, bei denen die Leistungsbezieher sich nicht oder nicht rechtzeitig aus dem Leistungsbezug in Arbeit abmeldeten. Vorsätzliches Handeln oder falsche Angaben in Anträgen führten darüber hinaus zur Abgabe an die Staatsanwaltschaften. So wurden allein im vergangenen Jahr 69 Strafanzeigen erstellt. Die Ahndung durch die Gerichte erfolgte im Strafbefehlsverfahren; auch Freiheitsstrafen wurden ausgesprochen.

Das Arbeitsamt Regensburg hat im Jahr 2002 rund 1,4 Millionen EUR an zu Unrecht ausgezahlten Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe u.a.) von den Empfängern zurückgefordert.

Leicht rückläufig ist nach Feststellungen der Arbeitsmarktinspektion die illegale Beschäftigung von Ausländern ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis. Trotzdem musste in 298 Fällen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und mit Bußgeldern in von 180 603 EUR geahndet werden. Branchenschwerpunkte waren dabei nach wie vor der Hotel- und Gaststättenbereich, sowie das Bau- und Reinigungsgewerbe.

Insgesamt wurden somit im Jahr 2002 Bußgelder in Höhe von 290 664 EUR verhängt.

Das Arbeitsamt Regensburg wird auch weiterhin alles tun, um Leistungsmissbrauch und illegale Beschäftigung zu bekämpfen. Der Schwerpunkt soll wie bereits im Jahr 2002 darauf gelegt werden, illegales Handeln bereits vor seinem Entstehen zu verhindern. Die bundesweite Informationskampagne "Legal - illegal - nicht egal" trägt zur Aufklärung über die Folgen illegaler Beschäftigung bei und verdeutlicht die dadurch entstehenden gesamtwirtschaftlichen Schäden.

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