Jeder kann "sein" Radarfoto anschauen
Von der Zentralen Digitalen Bildbearbeitungsstelle im Polizeipräsidium Niederbayern/Oberpfalz werden tagtäglich die Bilder von den Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen sowie Rotlichtüberwachungen aus dem gesamten Präsidialbereich eingelesen. Auf diese Weise werden täglich 1200 Datensätze erstellt. Im gesamten Jahr werden in Ostbayern rund 200.000 solcher Vorgänge bearbeitet. Diese Verkehrsordnungswidrigkeiten werden dann zentral vom Bayerischen Polizeiverwaltungsamt in Straubing bearbeitet. Jeder betroffene Bürger kann bei jeder Polizeidienststelle in Niederbayern/Oberpfalz „sein“ Foto betrachten. Ist bei einem Verkehrsverstoß unklar, wer der verantwortliche Fahrer war, dann gewährleistet diese Möglichkeit ein zügiges Verfahren und Bürgerfreundlichkeit zugleich. Polizeidirektor Hubert Abbenhaus, Leiter des Sachbebietes Verkehrsaufgaben beim Polizeipräsidium NB/OPf. und Polizeioberkommissar Michael Wittl von der Digitalen Bildbearbeitungsstelle im Polizeipräsidium stellten am Donnerstag dieses Verfahren der VOwi-Bearbeitung im Rahmen eines Pressegespräches vor.
Neben der Verbesserung der Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung sowie der Verkehrstechnik wird auch die polizeiliche Verkehrsüberwachung beim Polizeipräsidium Niederbayern/Oberpfalz als ein bedeutenden Pfeiler der Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei gesehen. Auch wenn es bei persönlich Betroffenen nicht immer so gesehen wird, stellt die Verkehrsüberwachung ein notwendiges Instrument zur Gewährleistung der Einhaltung von Verkehrsvorschriften dar. Ein hoher Anteil der Verkehrüberwachungstätigkeit der Polizei erfolgt inzwischen mittels technischer Geräte. Zur sogenannten „technischen Verkehrsüberwachung“ der Polizei gehören insbesondere Geschwindigkeitsmessungen mit Radar- und Lichtschrankengeräten, die stationären Rotlichtüberwachungsanlagen an Kreuzungen mit Lichtzeichenanlagen sowie die Brücken-Abstandsmessungen auf den Autobahnen. Alleine in diesen drei Bereichen der technischen Verkehrsüberwachung wurden im Jahr 2002 beim Polizeipräsidium Niederbayern/Oberpfalz insgesamt 200.889 Verstöße gezählt. Die Abarbeitung dieser Verstöße, die Auswertung der Bilder und die Anzeigenerstellung erfordert einen hohen Arbeitsaufwand. Im Wesentlichen werden diese Verstöße automatisiert abgearbeitet. Für die Sachbearbeitung wurde im Jahre 2000 eine bayernweite Zentralstelle beim Polizeiverwaltungsamt (PVA) in Straubing geschaffen, die Zentrale Verkehrsordnungswidrigkeitenstelle (VOWi-Stelle). Dort werden mittlerweile die Verkehrsordnungswidrigkeiten-Vorgänge der Polizeipräsidien Niederbayern/Oberpfalz, München, Oberbayern und Oberfranken bearbeitet. Die übrigen Polizeipräsidien in Bayern sollen demnächst ebenfalls der Zentralstelle angegliedert werden.
Beim Polizeipräsidium Niederbayern/Oberpfalz wurde deshalb mit Beginn im Jahre 2000 schrittweise die Zentrale Digitale Bildbearbeitungsstelle eingerichtet, deren vollständige Errichtung nunmehr nahezu abgeschlossen ist. Vor Errichtung der Zentralen Digitalen Bildbearbeitungsstelle beim Polizeipräsidium wurden die in den drei Bereichen der technischen Verkehrsüberwachung anfallenden Verstöße durch die einzelnen Verkehrsdienststellen, die für die Durchführung der Verkehrsüberwachung zuständig sind, selbst ausgewertet. Nunmehr ist die Auswertung im Bereich des Polizeipräsidiums Niederbayern/Oberpfalz zentralisiert. Dies bedeutet, dass zwar die einzelnen Messungen, wie die Geschwindigkeitsmessungen Radar- und Lichtschrankengeräten, die Überwachung der Lichtzeichenanlagen an Kreuzungen und die Abstandsmessungen auf Autobahnen nach wie vor noch von den Verkehrspolizeiinspektionen Regensburg, Amberg, Weiden, Landshut, Straubing und Passau durchgeführt werden, die Auswertung des in diesen Geräten anfallenden Bildmaterials aller genannten Verkehrsdienststellen jedoch beim Polizeipräsidium zentral erfolgt. Zur Auswertung des Bildmaterials wurden EDV-Systeme beschafft, die eine automatisierte Auslesung und Digitalisierung des Bildmaterials ermöglichen. Zur Auswertung der Geschwindigkeitsmessfilme von Radar- und Lichtschrankengeräten wurde zum Beispiel das System „Argus Select“ bei der Zentralen Digitalen Bildbearbeitungsstelle des Polizeipräsidiums Niederbayern/Oberpfalz installiert. „Argus Select“ ist ein EDV-System, das mittels einer Filmbühne Verkehrsüberwachungsfilme mit Geschwindigkeitsverstößen aus verschiedenen Radar- und Lichtschrankenmessgeräten automatisch ausliest und in einer Datei erfasst. Die einzelnen automatisch erstellen Vorgänge werden in Datensätzen gespeichert, die neben den Vorgangsdaten, wie Tatzeit und Auto-kennzeichen des Betroffenen auch das Bildmaterial in digitaler Form beinhalten. Natürlich müssen die automatisiert erstellten Vorgänge von Menschenhand geprüft werden, bevor die Vorgänge zur weiteren Verarbeitung frei gegeben werden. Die automatische Auswertung mit der Software „Argus Select“ funktioniert folgendermaßen: Ein analoger Geschwindigkeits-Negativfilm mit bis zu 999 Bildaufnahmen, die bei mehreren aufeinanderfolgenden Geschwindigkeitsmessungen an verschiedenen Messstellen entstanden sind, wird in eine Filmbühne eingelegt und justiert. Nach dem Einstellen verschiedener Lesebereiche im Bildbereich wird das Einlesen des Films mit Knopfdruck gestartet. Danach liest die Software jedes einzelne Bild automatisch aus. Der Filmtransport in der Lesebühne erfolgt ebenfalls automatisch. Auf jedem einzelnen Bild ist ein Datenfeld eingeblendet, das bereits bei der Messung vor Ort erstellt wird. Es enthält Angaben über den Messort und die Messzeit. Dieses Datenfeld wird von der Software ausgelesen. Die Daten werden in die automatisch erstellten Vorgänge übernommen. Auch das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs, das sich auf dem Foto befindet, wird von der Software gefunden und ausgelesen. So entstehen aus dem Film elektronische Datensätze, die sowohl die Daten aus dem jeweiligen Datenfeld des Bildes als auch das zugehörige Bildmaterial in digitaler Form enthalten. Wie schon erwähnt, werden die einzelnen automatisch erstellten Vorgänge danach von den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Zentralen Digitalen Bildbearbeitungsstelle sorgfältig auf Richtigkeit und rechtliche Auswertbarkeit geprüft, bevor sie für die weitere Verarbeitung frei gegeben werden. Täglich werden bei der Zentralen Digitalen Bildbearbeitungsstelle rund 1200 solcher Vorgänge geprüft, wenn notwendig nachbearbeitet und danach auf elektronischem Wege an einen Großrechner beim Landeskriminalamt in München weitergeleitet. Dort werden die Bild- und Vorgangsdaten vor allem für den Zugriff durch die Sachbearbeiter bei der zentralen VOWi-Stelle beim PVA Straubing gespeichert. Daneben können auf diesen Rechner bei entsprechender Berechtigung auch Polizeidienststellen auf die Daten des jeweiligen Organisationsbereiches zugreifen. Für die Sachbearbeiter beim Polizeiverwaltungsamt Straubing bietet dieses Verfahren die Gewähr, dass sie jedes Bild aus der technischen Verkehrsüberwachung auf ihrem Arbeitsplatz am PC betrachten können. Dies ist erforderlich, um für Fahrerermittlungen das jeweilige Bild des Fahrzeugführers zur Verfügung zu haben, wenn die Fahrereigenschaft nicht zugegeben wird bzw. vom Fahrzeughalter die Aussage gemacht wird, dass der verantwortliche Fahrzeugführer nicht bekannt ist. Für die Betroffenen bietet das neue Verfahren ebenfalls einen erheblichen Vorteil. Der Betroffene bzw. der Fahrzeughalter, der einen Anhörungsbogen oder auch einen Zeugenbefragungsbogen von der VOWi-Stelle Straubing erhalten hat und sich tatsächlich nicht im Klaren ist, wer zur Messzeit das Fahrzeug gelenkt hat, hat die Möglichkeit, das Bildmaterial zu dem Verstoß bei jeder Polizeidienststelle im Bereich des Polizeipräsidiums Niederbayern/Oberpfalz einzusehen. Dazu ist lediglich die Vorlage des Anhörungsbogens mit dem darauf vermerkten Aktenzeichen der Polizei erforderlich. Dies gilt – wie bereits erwähnt – für die drei genannten Bereiche der technischen Verkehrsüberwachung, nämlich Geschwindigkeitsmessungen mit Radar- und Lichtschrankengeräten, Bildern aus Rotlichtüberwachungsanlagen an Kreuzungen und Abstandsbildern von Brücken-Abstandsmessungen auf Autobahnen. Für Anfragen von Betroffenen ist die Zentrale Digitale Bildbearbeitungsstelle beim Polizeipräsidium Niederbayern/Oberpfalz grundsätzlich nicht zuständig, da hier nur die Auswertung erledigt wird, während die Sachbearbeitung der Verkehrsordnungswidrigkeiten bei der VOWi-Stelle beim Polizeiverwaltungsamt in Straubing erfolgt, die für Anfragen von Bürgern ein eigenes Call-Center eingerichtet hat. Die Erreichbarkeit der VOWi-Stelle ist auf den jeweiligen Anhörungs- oder Zeugenbefragungsbogen vermerkt. Aus diesem Grunde kann die Zentrale Digitale Bildbearbeitungsstelle beim Polizeipräsidium Niederbayern/Oberpfalz auch keinen Publikumsverkehr abwickeln. In diesem Bereich werden Überlegungen angestellt, bei Abstandsverstößen, die mit Video aufgezeichnet werden, in Zukunft nicht nur das Fahrerbild und den Verstoß in Einzelbildern zu digitalisieren, sondern gleich die gesamte Videosequenz als Videoclip auf dem Großrechner abzulegen. Damit könnte der Betroffene oder der Rechtsanwalt in Zukunft auch die Videosequenz von Abstandsverstößen bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle einsehen. Doch bereits mit dem derzeit erreichten Sachstand, dass jeder betroffene Bürger sein Bild, das bei einer Geschwindigkeitsmessung oder von einer Rotlichtüberwachungsanlage oder bei einer Brückenabstandsmessung auf der Autobahn gefertigt wurde, bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle im Bereich des Polizeipräsidiums Niederbayern/Oberpfalz einsehen kann, wurde eine Bürgerfreundlichkeit erreicht, wie sie vom Bayerischen Staatsministerium des Innern mit der Zentralisierung des Verkehrsordnungswidrigkeiten-Verfahrens und der damit verbundenen Digitalisierung des Bildmaterials aller Polizeiverbände auch beabsichtigt war. Erstellt am
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