Das Pflichtsoll sinkt weiterNEUMARKT. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter sind ab 01.01.2001 u.a. die Vorschriften zur Beschäftigungspflicht und zur Ausgleichsabgabe geändert worden.Die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen besteht ab 01.01.2001 für Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen. Die bisherige Beschäftigungspflicht für Arbeitgeber mit 16 bis 19 Arbeitsplätzen entfällt damit. Gleichzeitig wurde die Pflichtquote von 6 auf 5 Prozent gesenkt. Im Bezirk des Arbeitsamtes Regensburg, dieser Bezirk umfasst die Stadt und den Landkreis Regensburg, den Landkreis Neumarkt und den größten Teil des Landkreises Kelheim, haben die privaten Arbeitgeber ihre vorgeschriebene Pflichtquote von 5 Prozent bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen nicht erreicht. Nach den aktuell vorliegenden Statistikergebnissen vom Oktober 2001 beschäftigen die Betriebe und Verwaltungen schwer- bzw. schwerstbehinderte Menschen sowie diesem Personenkreis gleichgestellte Arbeitnehmer im Umfang von 3,8 Prozent (Vorjahr 4,0 Prozent). Diese aktuelle Beschäftigungsquote mit 3,8 Prozent entspricht im Arbeitsamtsbezirk Regensburg 3.477 Arbeitsplätzen. Die Quote von 3,8 Prozent ist damit die niedrigste Quote seit über 10 Jahren. Die Beschäftigungsquote sinkt seit Jahren konstant. Die Schwerbehinderten-Beschäftigungsquote ("Ist-Quote") ist im Arbeitsamtsbezirk Regensburg deutlich besser als in Bayern mit einer Beschäftigungsquote von 3,3 Prozent. Herauszustellen ist auch, dass von den bayerischen Arbeitsämtern nur im Arbeitsamtsbezirk Nürnberg eine bessere Quote mit 4,6 Prozent erreicht wurde. Zur Erfüllung der vorgeschriebenen fünfprozentigen Pflichtquote hätten rund 1.350 schwerbehinderte Menschen mehr beschäftigt werden müssen. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtplatz müssen die Arbeitgeber pro Monat eine "Ausgleichsabgabe" an das Integrationsamt (früher Hauptfürsorgestelle) entrichten. Im Februar 2003 waren im Bezirk des Arbeitsamtes Regensburg 1.312 Personen als arbeitslose "Schwerbehinderte" registriert, darunter eine große Anzahl an erfahrenen und gut qualifizierten Fachkräften. Das Arbeitsamt richtet deshalb an die Arbeitgeber den Appell, verstärkt schwerbehinderten Menschen einen Arbeitsplatz anzubieten. Die Einstellung von schwerbehinderten Menschen kann mit Lohnkostenzuschüssen durch das Arbeitsamt gefördert werden. Die Auswertungsergebnisse zeigen außerdem, dass die öffentlichen Arbeitgeber aktuellen einen Schwerbehinderten-Beschäftigtenanteil von 5,1 Prozent aufweisen. Die privaten Arbeitgeber kamen auf eine Beschäftigungsquote von lediglich 3,8 Prozent. Die niedrigsten Beschäftigungsquoten mit 1,9 Prozent entfielen auf den Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft und mit 2,2 Prozent auf den Bereich des Gastgewerbes. Mit einer Quote von 5,3 Prozent (Vorjahr 7,5 Prozent) hatte nur der Wirtschaftsabschnitt der Sozialversicherung das Pflichtsoll erfüllt. Die Untersuchung nach Betriebsgrößenklassen zeigt, dass keine Gruppe die vorgegebene Quote erfüllt. Mit Quoten zwischen 2,8 Prozent und 4,7 Prozent gibt es keine Betriebsgrößenklasse, die in ihrem Schwerbehindertenanteil positiv oder negativ besonders auffällig ist. Erstellt am
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