Preise in drei SpartenNEUMARKT/REGENSBURG. Der Bezirk Oberpfalz vergibt auch in diesem Jahr wieder die Oberpfälzer Kulturpreise und die Jugendkulturförderpreise.In diesem Jahr werden bei den Oberpfälzer Kulturpreisen die Sparten „Literatur“, „Fotokunst“ und „Neues Bauen in der Region“ ausgezeichnet. Im Bereich „Literatur“ sind Dichter und Schriftsteller gesucht, die aus der Region kommen oder auf die Region Bezug nehmen und die einen Teil ihrer Werke schon veröffentlicht haben. Vorschläge für Fotografen, deren Bilder einen künstlerischen Anspruch zeigen und die möglichst schon durch einige Ausstellungen bekannt wurden, können bei der Sparte „Fotokunst“ eingereicht werden. Und beim Bereich „Neues Bauen in der Region“ ist an Architekten gedacht, die es verstanden haben, Grundelemente der regionalen Traditionsbauweise in moderne Bauformen umzusetzen. Nach Möglichkeit sollte der Oberpfälzer Kulturpreis objektbezogen an Architekten und Bauherrn vergeben werden. Die Jugendkulturförderpreise 2003 werden in den Sparten „Schüler- und Jugendbühne“, „Projekte, in denen behinderte und nichtbehinderte Kinder zusammenwirken“ und „Rock- und Popmusik“ vergeben. Die eingereichten Vorschläge können Jugendtheatergruppen benennen, deren Können und künstlerischer Anspruch bereits bestätigt wurde, beziehungsweise junge Musikgruppen (unter 25 Jahre), die durch ihre musikalische Darstellung und besondere Originalität bereits bekannt sind. Anlässlich des in diesem Jahr ausgerufenen „Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen“ – der Bezirk Oberpfalz engagiert sich im sozialen Bereich ganz besonders – werden heuer auch Projekte ausgezeichnet, bei denen Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung zusammenwirken. Die Oberpfälzer Kulturpreise sind mit jeweils 3.500 Euro, die Jugendkulturförderpreise mit jeweils 1.000 Euro dotiert. Die Vorschläge sind zu richten an den Bezirk Oberpfalz – Kulturverwaltung – Hoppestraße 6, 93049 Regensburg, Telefon 0941/22494. Einsendeschluss für alle Preise ist der 30. Mai 2003. Wichtiger Hinweis: Den eingereichten Vorschlägen ist eine fundierte Begründung und entsprechendes Informationsmaterial beizulegen; eine bloße Namensnennung reicht nicht aus. Erstellt am
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