Kaum Missbrauch von Sozialhilfe

NEUMARKT. Zur 1. Sitzung des Sozialhilfeausschusses nach den Kommunalwahlen konnte Landrat Albert Löhner die Mitglieder des Gremiums begrüßen. 5 Kreisräte und als beratende Mitglieder 3 Vertreter von Wohlfahrtsverbänden und Kirchen gehören dem Ausschuss erstmals an.


Landrat Löhner legte zu Beginn der Sitzung besonderen Wert auf die Feststellung, dass es im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. keinen nennenswerten Missbrauch von Sozialhilfe gebe und alle Leistungsempfänger zu Recht ihre Zahlungen erhalten. Dies werde vor allem damit erreicht, dass fortlaufend erfolgreiche Projekte zur Arbeitsintegration von Sozialhilfeempfängern unter dem Motto „Arbeit statt Sozialhilfe“ durchgeführt werden.

 

Neue Maßnahmen für arbeitslose Sozialhilfeempfänger

 

Seit 23. September hat beim bfz Neumarkt i.d.OPf. die Maßnahme „Berufliche Qualifizierung und Praxis“ für Sozialhilfeempfänger begonnen. Joachim Simbeck vom bfz berichtete über das neue Projekt, dass mit 17 Teilnehmern gestartet ist. Da die Hälfte der Teilnehmer Spätaussiedler sind, wird besonderer Wert auf die Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse gelegt, auch durch ergänzende externe Kurse.

 

Eine Bereicherung für den südlichen Landkreis stellt die neue Außenstelle der CAH-Werkstatt in Dietfurt dar, die am 1.5.2002 ihren Betrieb aufgenommen hat. Da es ein besonderes Anliegen des Landkreises war, die Beschäftigungsmöglichkeiten im südlichen Landkreis zu verbessern, wird die Einrichtung mit einem einmaligen Investitionskostenzuschuss und mit laufenden Lohnkostenzuschüssen aus dem Topf „Hilfe zur Arbeit“ gefördert. Der Projektleiter der CAH-Werkstätten Josef Ingerling stellt deren Aktivitäten dem Sozialhilfeausschuss umfassend vor. In den Werkstätten in Neumarkt i.d.OPf., Pavelsbach und Dietfurt sind mittlerweile mehr als 100 Arbeitnehmer beschäftigt. Es werde täglich sichtbar, wie das Selbstwertgefühl von Langzeitarbeitslosen durch die neue Arbeit wieder zunehme. „Man müsste die CAH-Werkstatt erfinden, wenn es sie nicht schon gäbe. Sie ist aus dem Landkreis nicht mehr wegzudenken.“, sprach Landrat Albert Löhner das höchste Lob für das Beschäftigungsprojekt aus.

 

Kostenträgerschaft weiterhin strittig

 

Das zum 1.7.2001 in Kraft getretenen neue Rehabilitationsrecht für behinderte Menschen hat zwischen den Krankenkassen und Sozialhilfeträgern zum Streit darüber geführt, wer für heilpädagogische Frühfördermaßnahmen für Kinder im Vorschulalter letztendlich zu bezahlen hat. Hiervon sind jährlich etwa 200 Kinder im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. betroffen. Überwiegend wird die Frühförderung vom Heilpädagogischen Zentrum der Lebenshilfe geleistet. Damit die wertvolle und wichtige Arbeit der Frühförderstellen durch den Zuständigkeitsstreit nicht gefährdet wird, hat der Sozialhilfeausschuss einstimmig eine Übergangsvereinbarung mit den Krankenkassen gebilligt, wonach die Sozialämter bis 31.07.2004 weiterhin in Vorleistung treten. Bis dahin ist mit einem klärenden Wort des Gesetzgebers zu rechnen.

 

Heizungsbeihilfen festgesetzt

 

Die neuen Eckwerte der Heizungsbeihilfen für Sozialhilfeempfänger betragen 371,- Euro bei Holz- und Kohleheizung und 413,- Euro bei Ölheizung. Falls einem Haushalt mehr als 2 Personen angehören oder ein höherer Verbrauch nachgewiesen wird, können die Sätze erhöht werden. Zu Weihnachten wird den Hilfebedürftigen ein Zuschlag von 72,- Euro gezahlt. Wer nur Haushaltsangehöriger ist, bekommt die Hälfte.

 


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