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Kaum Missbrauch von
Sozialhilfe
Neue
Maßnahmen für arbeitslose Sozialhilfeempfänger
Seit 23. September hat beim bfz Neumarkt
i.d.OPf. die Maßnahme „Berufliche Qualifizierung und Praxis“ für
Sozialhilfeempfänger begonnen. Joachim Simbeck vom bfz berichtete über das
neue Projekt, dass mit 17 Teilnehmern gestartet ist. Da die Hälfte der
Teilnehmer Spätaussiedler sind, wird besonderer Wert auf die Verbesserung der
deutschen Sprachkenntnisse gelegt, auch durch ergänzende externe Kurse. Eine
Bereicherung für den südlichen Landkreis stellt die neue Außenstelle der
CAH-Werkstatt in Dietfurt dar, die am 1.5.2002 ihren Betrieb aufgenommen hat.
Da es ein besonderes Anliegen des Landkreises war, die
Beschäftigungsmöglichkeiten im südlichen Landkreis zu verbessern, wird die
Einrichtung mit einem einmaligen Investitionskostenzuschuss und mit laufenden
Lohnkostenzuschüssen aus dem Topf „Hilfe zur Arbeit“ gefördert. Der
Projektleiter der CAH-Werkstätten Josef Ingerling stellt deren Aktivitäten
dem Sozialhilfeausschuss umfassend vor. In den Werkstätten in Neumarkt
i.d.OPf., Pavelsbach und Dietfurt sind mittlerweile mehr als 100 Arbeitnehmer
beschäftigt. Es werde täglich sichtbar, wie das Selbstwertgefühl von
Langzeitarbeitslosen durch die neue Arbeit wieder zunehme. „Man müsste die
CAH-Werkstatt erfinden, wenn es sie nicht schon gäbe. Sie ist aus dem
Landkreis nicht mehr wegzudenken.“, sprach Landrat Albert Löhner das höchste
Lob für das Beschäftigungsprojekt aus. Kostenträgerschaft
weiterhin strittig
Das zum 1.7.2001 in Kraft getretenen neue
Rehabilitationsrecht für behinderte Menschen hat zwischen den Krankenkassen
und Sozialhilfeträgern zum Streit darüber geführt, wer für heilpädagogische
Frühfördermaßnahmen für Kinder im Vorschulalter letztendlich zu bezahlen hat.
Hiervon sind jährlich etwa 200 Kinder im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
betroffen. Überwiegend wird die Frühförderung vom Heilpädagogischen Zentrum
der Lebenshilfe geleistet. Damit die wertvolle und wichtige Arbeit der
Frühförderstellen durch den Zuständigkeitsstreit nicht gefährdet wird, hat
der Sozialhilfeausschuss einstimmig eine Übergangsvereinbarung mit den
Krankenkassen gebilligt, wonach die Sozialämter bis 31.07.2004 weiterhin in
Vorleistung treten. Bis dahin ist mit einem klärenden Wort des Gesetzgebers
zu rechnen. Heizungsbeihilfen
festgesetzt
Die neuen Eckwerte der Heizungsbeihilfen für
Sozialhilfeempfänger betragen 371,- Euro bei Holz- und Kohleheizung und 413,-
Euro bei Ölheizung. Falls einem Haushalt mehr als 2 Personen angehören oder
ein höherer Verbrauch nachgewiesen wird, können die Sätze erhöht werden. Zu
Weihnachten wird den Hilfebedürftigen ein Zuschlag von 72,- Euro gezahlt. Wer
nur Haushaltsangehöriger ist, bekommt die Hälfte. |
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