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NEUMARKT.
Erstaunen hat die Kritik der SPD an der neuen Parkregelung für die
Bahnhofsumgebung bei der Stadt ausgelöst. Schließlich ist diese Entscheidung
unter Zustimmung des SPD-Vertreters im Bausenat am 23.7.2002 gefallen.
Lediglich der Vertreter der Fraktionsgemeinschaft „Frage“ hatte dagegen
gestimmt, nachdem er zuvor dafür plädiert hatte, die Gebühren für die
Parkplätze nicht auf einen, sondern auf zwei € festzulegen, damit die
Maßnahmen auch greifen. Als äußerst
günstiges Angebot stuft die Stadt die Neuregelung ein, dass die Preise für
Pendler im Parkhaus an der Ringstraße auf 15 € pro Monat gesenkt werden. Dies
entspricht umgerechnet Kosten von nur rund 50 Cent pro Tag. Die steuerlich
anzusetzende Kilometerpauschale bei der Einkommensteuer liegt bei 40 Cent,
wenn der Arbeitsort von der Wohnung über 10 Kilometer entfernt ist, was bei
den meisten Pendlern zutreffen dürfte. Damit sollten die geringen
Parkgebühren von nur 50 Cent pro Tag als Kosten nur wenig ins Gewicht fallen. Zudem können
Pendler mit der Monatskarte das Parkhaus an der Ringstraße an allen Tagen zu
benutzen, auch an Wochenenden und Feiertagen. Darüber hinaus bietet es Schutz
vor der Witterung, der im Winter, bei Unwettern und an heißen Tagen besonders
zum Tragen kommt. Auch der Fußweg zum Bahnhof liegt mit etwa drei Minuten in
einem annehmbaren Bereich. Dies ist eine Entfernung, wie sie zum Beispiel
Pendler in Ansbach zurücklegen müssen. Dort gibt es ein Parkhaus, das für 50
Cent pro Tag benutzt werden kann. Überhaupt
stellt sich die Neumarkter Situation im Pendlerbereich beim Vergleich mit
etlichen anderen ostbayerischen und mittelfränkischen Städten als recht
günstig heraus. So bieten Städte wie Nürnberg, Regensburg, Weiden, Landshut
oder Straubing gar keine Parkplätze für Pendler am Bahnhof an. Ingolstadt hat
ein Parkhaus, das für 1,10 € pro Tag benutzt werden kann. In der letzten
Bausenatssitzung am 23.7.2002 war das Thema Parkregelung um das
Bahnhofsgelände besprochen worden. Einig waren sich die Stadträte dabei
gewesen, dass zahlreiche Straßenzüge zu Kurzparkzonen mit bis zu drei Stunden
Parkzeit werden sollen, die durch eine Parkscheibe nachgewiesen werden
müssen. Bei einigen bisher kostenfreien Parkplätzen werden künftig per
Parkscheinautomaten Tageskarten für den Preis von 1 € ausgegeben. Dies
betrifft den Parkplatz in der Stephanstraße auf dem ehemaligen
Baywa-Grundstück und die Stellplätze gegenüber sowie den Parkplatz an der
Dreichlinger Straße und die Stellplätze an der Hans-Dehn-Straße. Dort werden
Parkscheinautomaten aufgestellt. Dass die Stadt
jetzt handelt, liegt unter anderem auch an den von Pendlern vollgeparkten
Straßen um den Bahnhof herum. Hier will die Stadt mit der Einrichtung von
Kurzparkzonen eine Lösung schaffen. Immer wieder gibt es Klagen von Anwohnern
und im südlichen Bereich des Bahnhofes von dortig ansässigen Firmen, dass die
Durchfahrt der Straßen durch parkende Pendlerfahrzeuge erschwert und
behindert ist. Deshalb werden
in einigen Straßenzügen Kurzparkzonen eingerichtet, bei denen mit Parkscheibe
bis zu drei Stunden kostenlos geparkt werden kann. Im Bereich Lohgasse-Hallstraße-Schützenstraße-Zollamtsstraße-Löwenstraße-Stephanstraße
werden die Stellplätze einmarkiert und die Parkdauer in der Zeit von 8 bis 18
Uhr auf drei Stunden begrenzt. Auch der Parkplatz an der Ingolstädter Straße
soll von 8 bis 18 Uhr nur maximal drei Stunden lang mit Parkscheibe benutzt
werden können. Änderungen wird es auch südlich des Bahnhofes geben. Für die Dreichlinger Straße ist beidseitig ein durchgehendes Parkverbot geplant. Dort wird der Verkehrsfluss durch parkende Fahrzeuge oft erheblich beeinträchtigt. In der Hans-Dehn-Straße, Daimlerstraße und Karl-Spitta-Straße werden die Stellplätze einmarkiert und die Nutzung mit Parkscheibe in der Zeit von 8 bis 18 Uhr auf drei Stunden begrenzt. |
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