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NEUMARKT. Die Stadtverwaltung sieht sich durch die Rechtsaufsicht beim Landratsamt bestätigt. Die Informationsveranstaltung für den neuen Stadtrat durfte so durchgeführt werden, wie am 11.5.2002 geschehen. Dies geht aus einem Schreiben des Landratsamtes hervor, das der Stadt jetzt zugestellt worden ist. Anlass war eine Anfrage von Stadtrat Hans-Jürgen Madeisky am 9.5.2002 bei der Rechtsaufsicht. Das Landratsamt bestätigt nun in dem Schreiben, dass die Informationsveranstaltung keinen Sitzungscharakter im Sinne von Artikel 47 der Bayerischen Gemeindeordnung besessen hat. „Dies ergibt sich eindeutig aus dem Wortlaut des Einladungsschreibens der Stadt Neumarkt i.d.OPf. vom 3.5.2002“ heißt es dazu in dem Schreiben. Daraus folge weiter, dass dabei keine rechtswirksamen Beschlüsse gefasst werden können. Außerdem gebe es dafür keine Teilnahmepflicht. Genau in diesem Sinne hatte die Stadtverwaltung die sogenannte „Stadtratsklausur“ auch geplant. Sie wollte dabei nur Informationen geben, damit der neue Stadtrat auf dem Laufenden ist. In dem Schreiben des Landratsamtes wird aber auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht eines Stadtrates unabhängig davon zu beachten sei. Sie beziehe sich auf alle bei der ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen, geheimhaltungsbedürftigen Angelegenheiten. Dabei sei es gleichgültig, auf welche Weise dem Stadtratsmitglied eine Angelegenheit bekannt geworden ist. Dies setzt also auch nicht voraus, dass die Angelegenheit Gegenstand einer nichtöffentlichen Sitzung gewesen war. |
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