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Lärmsanierungsprogramm: Vereinbarung ist notwendig

 

NEUMARKT. Aus aktuellem Anlass verweist die DBBauProjekt GmbH nochmals auf einen für die betroffenen Hauseigentümer wichtigen Sachverhalt hin: Vor der Beauftragung von Leistungen zum passiven Schallschutz müssen die betroffenen Hauseigentümern mit der DBBauProjekt eine Vereinbarung abschließen. Andernfalls können die Maßnahmen am Haus aus formalen Gründen nicht mehr gefördert werden. Dabei handelt es sich um Maßnahmen wie zum Beispiel dem Einbau neuer Fenster, Rolladenkästen oder Wandverkleidungen. Die DBBauProjekt GmbH ist eine Tochter der Deutschen Bahn AG und mit der Abwicklung des Lärmsanierungsprogramms betraut.

Die angesprochene Vereinbarung wird jedem Hauseigentümer auf Wunsch nach Erstellung des schalltechnischen Gutachtens vorgelegt. Das mit der Beratung der Hauseigentümer und Gutachtenerstellung für die Gebäude betraute Ingenieurbüro KMS aus Estenfeld wird die Bürger dabei auch beraten, falls dies gewünscht wird.

Darüber hinaus können Raumlüfter getestet werden. Zur Begutachtung stehen vier Lüfter bei der Stadtverwaltung (Rathaus I, Zi.-Nr. 308, Tel. 255-176) zur Ausleihe bereit. Wie bereits in der Bürgerversammlung vom 05.06.02 im Johanneszentrum angesprochen, ist bei dem Einbau von neuen, dichteren Fenster mit gewissen bauphysikalischen Nachteilen in Bezug auf die Raumfeuchte zu rechnen. Diese können aber durch den Einsatz von Lüftern ausgeglichen werden. Die Betroffenen können mit den Testgeräten prüfen, ob und wie die Geräte funktionieren. Sie können damit auch feststellen, dass diese Geräte keine Geräuschbelästigung ergeben.

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