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Bäume zurückschneiden

 

NEUMARKT. Das Tiefbauamt der Stadt weist darauf hin, dass Sträucher und Hecken aus Privatgrundstücken die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, wenn sie über das Grundstück in Straßen, Gehwege oder Kreuzungen hinein ragen. Außerdem werden dadurch Fußgänger und Radfahrer behindert. Deshalb ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, für einen Zuschnitt zu sorgen, bei dem keine Beeinträchtigung eintritt. Bei Nichterfüllung kann die Stadt sogar die kostenpflichtige Beseitigung veranlassen. Dies gilt übrigens auch für Verkehrszeichen und Straßennamensschilder. Sie müssen ebenfalls ungehindert sichtbar sein. Im Sinne eines sicheren und unfallfreien Verkehrs sollten alle Grundstückseigentümer immer wieder überprüfen, ob Äste, Stauden und andere Pflanzenteile über die Grundstücksgrenze hinausgehen und hinausragende Teile zuschneiden.

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