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NEUMARKT.
Das Tiefbauamt der Stadt weist darauf hin, dass Sträucher und Hecken aus
Privatgrundstücken die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, wenn sie über das
Grundstück in Straßen, Gehwege oder Kreuzungen hinein ragen. Außerdem werden
dadurch Fußgänger und Radfahrer behindert. Deshalb ist jeder
Grundstückseigentümer verpflichtet, für einen Zuschnitt zu sorgen, bei dem
keine Beeinträchtigung eintritt. Bei Nichterfüllung kann die Stadt sogar die
kostenpflichtige Beseitigung veranlassen. Dies gilt übrigens auch für
Verkehrszeichen und Straßennamensschilder. Sie müssen ebenfalls ungehindert
sichtbar sein. Im Sinne eines sicheren und unfallfreien Verkehrs sollten alle
Grundstückseigentümer immer wieder überprüfen, ob Äste, Stauden und andere
Pflanzenteile über die Grundstücksgrenze hinausgehen und hinausragende Teile
zuschneiden. |
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