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Vorstand im Städtetag

NEUMARKT. Ist nun Oberbürgermeister Alois Karl Vorstandsmitglied im Bayerischen Städte- oder im Gemeindetag. Durch eine unglücklich formulierte Presse-Mitteilung der Stadt und entsprechend falscher Interpretierung der beiden Tageszeitungen entstand der Eindruck, Karl sei im Vorstand des Gemeindetages vertreten.

Tatsächtlich stimmt es aber, dass der Neumarkter OB als erster Neumarkter Oberbürgermeister in den Vorstand des Bayerischen Städtetages gewählt wurde. Nachfolgend die Pressemitteilung des Bayerischen Städtetages:

 

Deimer zum zehnten Mal zum Vorsitzenden des Bayerischen Städtetags gewählt

Einstimmig wurde in Erlangen der Landshuter Oberbürgermeister Josef Deimer von der Vollversammlung des Bayer. Städtetags zum zehnten Mal in seinem Amt als Vorsitzender bestätigt. Er steht seit 1975 an der Spitze des Städtetags. Damit führt er den Verband seit 27 Jahren.

 

Zum 1. Stellvertreter wählten die rund 350 Delegierten wieder den Münchner Oberbürgermeister Christian Ude. Zum 2. Stellvertreter wurde Erster Bürgermeister Rudolf Schaupp aus Berchtesgaden gewählt. Er tritt die Nachfolge des ehemaligen Ersten Bürgermeisters von Krumbach, Georg Winkler, an, der aus Altersgründen nicht mehr kandidiert hatte.

 

Als weitere Vorstandsmitglieder bestätigte der Hauptausschuss des Verbandes in ihrem Amt Oberbürgermeister Dr. Siegfried Balleis, Erlangen, Oberbürgermeister Dieter Döhla, Hof, Erster Bürgermeister Josef Egger, Mainburg, Erster Bürgermeister Gerd Geismann, Sulzbach-Rosenberg, Oberbürgermeister Andreas Knie, Kaufbeuren, Oberbürgermeister Herbert Lauer, Bamberg, Oberbürgermeister Hans Schaidinger, Regensburg, Oberbürgermeister Dr. Paul Wengert, Augsburg.

 

Neu in den Vorstand gewählt wurden Erster Bürgermeister Richard Findl, Simbach am Inn, Oberbürgermeisterin Gudrun Grieser, Schweinfurt, Oberbürgermeister Alois Karl, Neumarkt i. d. Opf., Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly, Nürnberg, Oberbürgermeister Dr. Ulrich Netzer, Kempten. Dr. Helmut Schwinghammer gehört als Geschäftsführendes Vorstandsmitglied dem Gremium kraft Amtes an.

 

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