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Lange Gasse: Landkreis
muss Verpflichtungen nachkommen NEUMARKT. Der Landkreis Neumarkt muss seinen Verpflichtungen bei der Abfallentsorgungsanlage „Lange Gasse“ nachkommen. Diese Einschätzung teilen die Mitglieder des Verwaltungs- und Kultursenats. Sie haben deshalb in ihrer Sitzung am Donnerstag das Angebot des Landkreises auf eine einmalige Kostenbeteiligung an Erkundungsmaßnahmen entschieden abgelehnt. Der Landkreis wollte dafür im Gegenzug den Verzicht auf jegliche weitere Forderungen der Stadt in Bezug auf die ehemalige Abfallentsorgungsanlage. Die Stadträte fordern dagegen, dass der Landkreis seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Immerhin stammt die Hälfte des dort gelagerten Mülls vom Landkreis. Oberbürgermeister Alois Karl wurde beauftragt, Gespräche aufzunehmen, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Als geradezu
unpassend sieht Oberbürgermeister Karl das Verhalten des Landkreises.
„Schließlich hat die Stadt dem Landkreis 1977 aus einer Notlage geholfen,
weil er keine eigene Deponie hatte. Sich jetzt im Nachhinein aus den
Verpflichtungen herausstehlen zu wollen, ist eigentlich ein Schlag für die
Stadt, die dem Landkreis damals zur Seite gestanden ist.“ Hintergrund
ist die Tatsache, dass im Juli 1973 alle Landkreise zu
Abfallentsorgungsbehörden geworden waren. Für die Einrichtung von Deponien
gab es eine Übergangszeit von vier Jahren. Da der Landkreis Neumarkt jedoch
bis 1977 immer noch keine eigene Deponie aufgebaut hatte, sprang die Stadt
hilfreich ein und überließ ihm die Deponie „Lange Gasse“. Die Stadt selber hatte diese Deponie von 1956 bis 31.5.1977 betrieben. In diesen 21 Jahren wurden dort 109.800 Kubikmeter Müll von der Stadt abgelagert. Der Landkreis benutzte die Deponie von 1.6.1977 bis 31.1.1979. In diesen nicht einmal zwei Jahren kam vom Landkreis noch einmal fast die gleiche Menge Müll mit 100.200 Kubikmetern hinzu. Die Stadt steht deshalb auf dem Standpunkt, dass der Landkreis auch bei der Nachsorge in der Pflicht ist. Zwar habe sich der Landkreis an der Rekultivierung mit einer Pauschalzahlung in Höhe von 250.000 DM beteiligt. Das Geld war aber nur für die Rekultivierung vorgesehen. Damit ist keinesfalls die Nachsorge abgedeckt, die von der Regierung der Oberpfalz gefordert wird. Aus Sicht der Stadt muss sich daran auch der Landkreis beteiligen. Dies sieht auch die Regierung der Oberpfalz so, die von der Stadt quasi als „Schiedsrichter“ angerufen worden war. Sie hat die Verpflichtung des Landkreises zur Beteiligung an der Nachsorge bestätigt. |
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