Job für Spezialisten

NEUMARKT. Als sehr gefährlich für die Gesundheit sieht der Abfallberater des Landkreises Neumarkt, Walter Schardt-Pachner, die Entsorgung asbesthaltiger Nachtspeicheröfen in Eigenregie an.

Da die Öfen als Wärmespeicher Schamottesteine enthalten und durch ihr Gewicht sehr schwer transportiert werden können, zerlegen manche Bürger die Geräte in der eigenen Wohnung. Die Asbestfasern, die hauptsächlich in der Dämmung vorhanden sind, verteilen sich somit im Raum und werden bei jeder Bewegung wieder aufgewirbelt und eingeatmet. Die spröden Asbestfasern brechen leicht zu mikroskopisch kleinen Nadeln, die beim Einatmen bis in die feinsten Lungenbläschen vordringen können, wo sie eine ständige Reizung des umliegenden Gewebes bewirken. Lungenkrankheiten wie z.B. Asbestose oder im schlimmsten Fall sogar Lungenkrebs können die Folge sein.

Ob ein Gerät Asbest enthält, kann unter Angabe der Daten des Typenschilds (Fabrikat, Typenbezeichnung, Gerätenummer, Baujahr) bei der EON Bayern in Parsberg unter der Telefonnummer 09492/950-0 erfragt werden.

Neben Asbest können Speicherheizgeräte auch chromathaltige Speichersteine (Kernsteine) enthalten. Chromate sind Krebs erzeugend und können aus den Kernsteinen durch Hautkontakt und über die Atemwege aufgenommen werden. Chromathaltige Kernsteine sind auch in asbestfreien Geräten enthalten und werden zum Teil heute noch eingebaut.

Wegen der Gesundheitsgefährdung durch asbesthaltige Dämmmaterialien und durch chromathaltige Kernsteine sollen Nachtspeicherheizgeräte nur durch Spezialfirmen abgebaut und entsorgt werden.

Nachtspeicherheizgeräte oder auch Teile davon werden bei den Wertstoffhöfen im Landkreis Neumarkt nicht angenommen. Sie dürfen aufgrund ihrer Gefährlichkeit ausschließlich von einem qualifizierten Fachbetrieb entsorgt werden. Im übrigen erfüllt die Zerlegung ebenso wie die unzulässige Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten durch Privatpersonen den Straftatbestand der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung gem. § 326 StGB.

Eine Liste mit Fachbetrieben für die Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten kann bei der Abfallberatung im Landratsamt angefordert werden. Für Informationen stehen die Abfallberater des Landkreises unter der Telefonnummer 09181/470-209, oder -299 zur Verfügung.

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