CSU verliert einen SitzNEUMARKT. Die CSU muß einen Sitz im Kreisausschuß an die Fraktionsgemeinschaft Grüne/FDP abgeben ! Im Gegensatz zur Stadt Neumarkt, wo ein ähnlicher Antrag in der vorletzten Stadtratssitzung abgelehnt wurde, greift im Kreistag ein Urteil des Verwaltungsgerichtshof.Wie bereits ausführlich berichtet hat der Verwaltungsgerichtshof im Fall einer niederbayerischen Gemeinde entschieden, daß eine kleine Partei nicht durch eine "Überrepräsentation" einer anderen Gruppe benachteiligt werden darf - jedenfalls dann nicht, wenn die Ungerechtigkeit durch ein anderes anerkanntes Auszählungsverfahren vermieden werden könnte. Nach dem üblichen d`Hondtschen Verfahren erreicht die CSU acht Sitze im Kreisausschuß. Rein mathematisch würden der Partei aber nur sieben Sitze zustehen. Grüne/FDP hätten hier Anspruch auf 0,8 Sitze, haben aber nach d`Hondt gar keinen. Nach dem ebenfalls anerkannten Verfahren "Hare-Niemeyer" würden Grüne/FDP einen Sitz erhalten. Deshalb greift hier das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes. Die CSU muß einen Sitz abgeben. Erstellt am 17.06.04, 18:03:02
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