Nur noch wenige Kleinkläranlagen

NEUMARKT. Künftig sollen auch im ländlichen Raum die meisten Haushalte an die öffentliche Kanalisation angebunden sein. Lediglich dort, wo ein Anschluss technisch nur mit übermäßig hohem finanziellen Aufwand zu bewerkstelligen wäre, können Kleinkläranlagen den Anschluss ersetzen. Dieses hochgesteckte Ziel der EU, das vom Freistaat Bayern durch die "Zweite Verordnung zur Änderung der Eigenüberwachungsverordnung vom 19.11.2003, Vierter Teil: Kläranlagen", umsetzt wird, ist jetzt auch für Neumarkt klar geregelt.

Der Bausenat hat festgelegt, welche Gebiete Neumarkts noch an die städtische Kläranlage angeschlossen werden und wo die Entsorgung über Kleinkläranlagen erfolgen soll. Bisher sind bereits 98,87 Prozent aller Haushalte Neumarkts an die städtische Kläranlage angeschlossen. Oberbürgermeister Alois Karl: "Dies ist ein überaus hoher Wert, der auch mit großen Aufwendungen verbunden ist. Unsere Leistung wiegt um so mehr, als manche Weltstädte wie etwa Mailand oder Brüssel eine unzureichende abwassermäßige Entsorgung besitzen, die diesen gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen Wir dagegen liegen mit unseren hohen Anschlusswerten sogar noch weitaus besser als der ohnehin schon gute bayerischen Durchschnitt." Der Durchschnitt in Bayern liegt derzeit bei einem Anschlussgrad von 94 Prozent.

Nach dem Beschluss des Bausenats werden in den nächsten Jahren weitere Haushalte angeschlossen, so dass letztlich 99,65 Prozent aller Neumarkter Haushalte über die Kläranlage Schönmühle entsorgt sein werden. Alleine dafür muss die Stadt weitere rund vier Millionen Euro investieren. Die hohen Ausgaben für die Steigerung um 0,78 Prozent entsprechen sogar acht Prozent der bisherigen Gesamtausgaben für Kläranlage und Kanalisation seit 1986, wofür die Stadt 56 Millionen Euro ausgegeben hat.

Nur ein geringer Rest von rund 45 Anwesen muss seine Entsorgung über Kleinkläranlagen sicherstellen. Dabei handelt es sich unter anderem um Haushalte beispielsweise in Beckenmühle, Ottosau, Steinberg, Bodenmühle, Friedlmühle, Ungenricht, Guglhof oder Schmermühle. Die betroffenen Besitzer werden demnächst von der Stadt angeschrieben und auf die neue gesetzliche Regelung hingewiesen.

Denn die bestehenden Mehrkammergruben müssen laut den Vorgaben des Freistaates Bayern saniert und aufgerüstet werden. Zusätzlich ist eine biologische Nachreinigung erforderlich. Für die Baumaßnahmen können die Besitzer unter Umständen Fördermittel vom Freistaat erhalten, die zwischen 1.500 und 4.500 Euro liegen. Ausschlaggebend für die Höhe der Zuschüsse sind die Art der notwendigen Baumaßnahmen und die Anzahl der angeschlossenen Bewohner. Auskünfte zu den Kleinkläranlagen gibt Ernst Schmidt vom Tiefbauamt der Stadt, Telefon 255179.

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