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Entsorgung von Asbestzementabfällen

NEUMARKT. Über kaum einen Baustoff wird soviel diskutiert wie über Asbest. Früher waren es die extreme Hitzebeständigkeit und Widerstandsfähigkeit, die Asbest zu einem beliebten Baustoff werden ließen - heute ist es die nachgewiesene Gesundheitsgefährdung im Bereich der Krebserkrankungen, die Asbest zu einer gefährlichen Altlast macht. Asbest darf bis auf wenige Ausnahmen heute nicht mehr verarbeitet werden. In vielen Bereichen jedoch ist Asbest noch zu sanieren und zu entsorgen.

Für Asbestzementprodukte wie beispielsweise Dachwellplatten, Fassadenplatten und Rohre etc. gilt ein grundsätzliches Wiederverwendungsverbot. Sobald die Platten einmal abgebaut sind, müssen sie umgehend entsorgt werden. Es ist verboten, sie an Dritte abzugeben, zu verschenken oder zu verkaufen. Unter das Wiederverwendungsverbot fällt auch das Aufbewahren und Lagern sowie das oft praktizierte Abdecken von Holzstößen mit asbesthaltigen Platten. Wegen der eindeutig krebserregenden Wirkung von Asbestfasern wurden strenge Vorschriften erlassen. Der Umgang mit asbesthaltigen Stoffen wird auch in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519 - Asbest- Abbruch, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) geregelt.

Erhebliches Krebsrisiko

Je nach Asbestart gefährden für das Auge unsichtbare, zerfaserte oder gespaltene Asbestfasern die Atemwege. Besonders kritisch sind Faserbruchstücke, die mit der Atemluft in die Lunge gelangen und zu unheilbaren Krankheiten (Asbestose, Lungenkrebs) führen können. Vom Einatmen der Fasern bis zum Ausbruch der Erkrankung können mehrere Jahrzehnte vergehen. Das Risiko steigt sowohl mit der Dauer der Belastung als auch mit der Intensität.

In Erzeugnissen aus Asbestzement sind die Asbestfasern relativ fest eingebunden. Liegen an diesen Produkten bereits Fasern in freier Form vor (z.B. bei einer verwitterten Dacheindeckung) sollte mit der Sanierung nicht mehr allzu lange gewartet werden. Werden die Asbestzementerzeugnisse (z.B. Well- und Fassadenplatten) unsachgemäß abgebaut, gebrochen oder gar zersägt, kann dies zu einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit führen.

Für die Entsorgung von Asbestzementabfällen gelten ebenfalls strenge Anforderungen. Im Ladkreis Neumarkt können Asbestzementabfälle nur im Monobereich für Asbest auf der Erd- und Steindeponie Pollanten abgelagert werden.

Anlieferungen sind grundsätzlich nur Dienstag und Donnerstag von 07.15 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr möglich.

Anlieferung in Platten Big Bags

Die Asbestzementabfälle aus dem Landkreis Neumarkt werden auf der Erd- und Steindeponie Pollanten abgelagert. Um eine Gefährdung des Personals auszuschließen, müssen sie in staubdichten Kunststoffsäcken (Big-Bags bzw. Platten-Big-Bags) angeliefert werden. Lediglich Kleinmengen (bis maximal 1 Kubikmeter) aus dem Privatbereich dürfen noch unverpackt zur Deponie Pollanten gebracht werden. Sie müssen jedoch intensiv befeuchtet werden und sind während des Transports abzudecken. Auf der Deponie müssen sie von Hand abgeladen werden.

In jedem Fall empfiehlt sich vorher eine Rücksprache mit dem Team der Abfallwirtschaft im Landratsamt Neumarkt!

Abfälle, bei denen nicht eindeutig feststeht ob sie asbestfrei oder asbesthaltig sind, werden grundsätzlich wie asbesthaltige Abfälle behandelt. Bitte beachten Sie diese Vorgaben für den Umgang mit Asbestzementabfällen im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes für sich selbst und auch aus Gründen des Arbeitsschutzes für das Personal der Deponie Pollanten.

Informationen zur Entsorgung von Asbestzementabfällen erhalten Sie beim Team der Abfallwirtschaft im Landratsamt unter folgenden Rufnummern: 09181/470-209, -299. Weitere Entsorgungshinweise finden Sie auch im Internet unter www.landkreis.neumarkt.de/abfallwirtschaft.

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