Keine Rückforderung

NEUMARKT. Die Regierung der Oberpfalz fordert keine Förderbeträge für das Parkhaus an der Ringstraße in Neumarkt zurück.

In einem Schreiben an die Große Kreisstadt verlangt die Bezirksregierung allerdings künftig zur Erfüllung der Auflagen im Zuwendungsbescheid aus dem Jahre 1993 neben der installierten Zufahrtsregelung - die nach 371 eingefahrenen Kurzparkern nur mehr Inhabern von nicht übertragbaren Zeitfahrausweisen für den ÖPNV mit Dauermietverträgen Zufahrt gewährt - 100 Stellplätze mit der Aufschrift "Reserviert für Pendler und Nutzer des ÖPNV" zu kennzeichnen.

Ein entsprechendes Angebot der Stadt Neumarkt war für die Regierung der Oberpfalz akzeptabel. Nach Auffassung der Regierung haben Stadt und Staat in der Vergangenheit viel Geld aufgewendet um für Pendler gute und sinnvolle Parkmöglichkeiten zu schaffen.

Eine ganz oder teilweise Rückforderung der ursprünglich gewährten Zuwendung hätte wegen unterschiedlicher Auflagen in den Bewilligungsbescheiden mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem Verwaltungsgerichtsverfahren geführt, das - neben dem ungewissen Ausgang - weitere Kosten verursacht hätte.

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