Vorbildliches Neumarkt

NEUMARKT. Kurz nach der Veröffentlichung
unseres Berichts über die Situation von Schwerbehinderten in Bayern weist die Stadt Neumarkt darauf hin, daß man hier die vorgegebenen Pflichten bei weitem übererfülle.

"Wir sind schon ein wenig stolz darauf, dass wir bei der Beschäftigung Schwerbehinderter an führender Position sind." Mit diesen Worten hat Oberbürgermeister Alois Karl die Zahlen aus dem Personalamt zur Beschäftigungssituation Schwerbehinderter kommentiert.

"Wir kommen unserer gesetzlich vorgeschriebenen Beschäftigungspflicht nicht nur nach, sondern überschreiten sie um mehr als ein Viertel deutlich." Während nach dem Schwerbehindertengesetz im Jahresdurchschnitt fünf Prozent aller Arbeitsplätze in einem Betrieb mit Schwerbehinderten besetzt sein müssen, sind es im Bereich der Stadt Neumarkt 6,32 Prozent. Damit liegt die Beschäftigungsquote der Stadt Neumarkt um 26,7 Prozent über dem gesetzlich vorgeschriebenen Soll. Statt der geforderten durchschnittlich 19,66 Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Mitarbeiter bietet die Stadt 25.

Damit liegt Neumarkt weit über dem Durchschnitt aller Arbeitgeber im Arbeitsamtsbezirk Regensburg. Dort beträgt die Beschäftigungsquote insgesamt 3,8 Prozent, wobei der öffentliche Dienst durchschnittlich 5,1 Prozent und die Privatwirtschaft 3,6 Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen.

Derzeit müssen die Arbeitgeber das Anzeigeverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht durchführen. Dazu müssen sie an das Arbeitsamt melden, wie viele Schwerbehinderte beschäftigt sind. Der Gesetzgeber hat dabei festgelegt, dass fünf Prozent der im Jahresdurchschnitt in einem Betrieb mit mindestens 20 Arbeitnehmern vorhandenen Arbeitsplätze von Schwerbehinderten besetzt sein müssen. Unterschreitet ein Arbeitgeber diese Vorgabe, so muss er eine Ausgleichsabgabe entrichten.

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