Bürger werden befragt

NEUMARKT. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung wird der vom Gesetzgeber angeordnete, bundesweit regelmäßig seit 1957 durchgeführte Mikrozensus dieses Jahr ab Ende März stattfinden. Dabei werden in Bayern rund 50 000 nach einem mathematischen Zufallsverfahren ausgewählte Haushalte von Interviewern befragt. Ziel dieser Erhebung ist es, aktuelle Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung zu gewinnen. Diese Daten sind für eine rationale, auf Fakten gestützte Politikgestaltung von grundlegender Bedeutung. Aber auch von Seiten der Forschung und der Wirtschaft wird regelmäßig und häufig auf die Ergebnisse des Mikrozensus zurückgegriffen.

Der Mikrozensus wird einmal jährlich als Stichprobenerhebung durchgeführt. Ab Ende März wird dabei wieder 1 Prozent der Haushalte von sorgfältig ausgewählten und zur strengsten Verschwiegenheit verpflichteten Interviewern des Statistischen Landesamts befragt. Die Interviewer kündigen sich schriftlich an und führen einen amtlichen Interviewer-Ausweis mit sich. Auf Wunsch können die Angaben jedoch auch von den Haushalten selbst schriftlich ohne Interviewer getätigt und per Post direkt an das Statistische Landesamt geschickt werden.

Das gewählte Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der per Zufallsverfahren in die Stichprobe aufgenommenen Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht.

Der Datenschutz hat beim Mikrozensus oberste Priorität. Die erhobenen Daten werden ohne die Namen und Adressen der Auskunft gebenden Haushalte gespeichert, sodass nicht mehr erkennbar ist, von wem sie stammen. Sie werden ausschließlich für die Erstellung von Statistiken verwendet und dürfen nicht an Dritte, auch nicht an andere Behörden weitergeleitet werden.

Die Ergebnisse des Mikrozensus sind eine der wichtigsten Grundlagen einer an Fakten orientierten Politik. So muss beispielsweise für eine sinnvolle Förderung des Wohnungsbaus bekannt sein, wie viele Personen durchschnittlich in einem Haushalt zusammenleben, um zu wissen, welche Größe die geförderten Wohnungen bevorzugt aufweisen sollten. Die Ergebnisse aus dem Mikrozensus werden aber nicht nur von der Politik genutzt, sondern auch regelmäßig aus den Bereichen der Forschung und Wirtschaft nachgefragt. Sie werden vom Statistischen Landesamt veröffentlicht und stehen damit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

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