NEUMARKT. Immissionsschutzrecht: mehr Überprüfungen im Jahre 2003 Sehr geehrte Damen und Herren, viele Überprüfungen hatte das Referat Immissionsschutz des Landratsamtes im Jahre 2003 durchzuführen: · Verstärkte Überwachung umweltrelevanter Anlagen Neben den üblichen Überwachungsaufgaben fanden 2003 weitere Überprüfungsaktionen mit dem Schwerpunkt der Umsetzung von EU-Vorschriften statt. So wurden für acht Anlagen, in enger Zusammenarbeit mit der Wasserwirtschaftsverwaltung und dem staatlichen Abfallrecht, die vorgeschriebenen Umweltinspektionen durchgeführt. Für eine Anlage, die in den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung fiel, wurde ebenfalls in enger Abstimmung mit der Regierung der Oberpfalz eine Umweltinspektion vorgenommen. Weitere Schwerpunktaktionen waren die Begehung der BImSchG-Anlagen, Prüfung von Sicherheitsmanagementsystem etc., Wahrnehmung von Berichtspflichten an die vorgesetzten Behörden und Überprüfung von Abfallbehandlungsanlagen (u.a. Bauschuttzwischenlager). · Intensivierung von Kundenkontakten Die Genehmigung von Anlagen orientiert sich seit August 2001 nunmehr an den Standards der umgesetzten UVP-Richtlinie (Umweltverträglichkeitsprüfung). Bei der UVP handelt es sich um eine medien- und sektorenübergreifende Prüfung, die alle Bereiche des Umweltschutzes unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen den Umweltgütern einbezieht. Demzufolge bedeutet dies für das Landratsamt verstärkt Koordinierung der Genehmigungsverfahren und der Genehmigungsauflagen. Insbesondere sind die Vorhaben bereits im Anfangsstadium der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das zuständige Sachgebiet verstärkt seit Jahren die Kontakte mit betroffenen Bürgern, Antragstellern und kommunalen Entscheidungsträgern, mit dem Ziel weitestgehende Transparenz des Verwaltungshandelns zu erreichen. Neben komplexen Genehmigungsverfahren hat das Sachgebiet auch die üblichen Genehmigungs- und Überwachungsaufgaben, darunter mehrere Abnahmen für genehmigte Anlagen vorgenommen. So wurden für acht Anlagen die Genehmigungsverfahren abgeschlossen. Weitere sechs Anlagenänderungen wurden angezeigt. Die Anzeigen wurden umgehend überprüft und das Ergebnis den Betreibern mitgeteilt, um zügig die erforderlichen Investitionen zu ermöglichen. Ebenfalls konnte eine umfangreiche Steinbrucherweiterung für einen einheimischen mittelständischen Betrieb zwecks Rohstoffsicherung abgeschlossen werden. Ein Sprengmittellager war den neuesten sicherheitstechnischen Anforderungen anzupassen. Weitere interessante Arbeiten Für eine geplante Versuchsanlage zur Produktion von Biodiesel aus gebrauchten Pflanzenölen fanden bereits Gespräche mit dem Landesamt für Umweltschutz und den Antragstellern in Augsburg statt. Die Anlage soll 2004 in Betrieb gehen. Fachliche Äußerungen / Stellungnahmen Auch dieses Jahr gaben unsere beiden Umweltschutzingenieure wieder eine Vielzahl (ca. 150) Stellungnahmen zu Baugenehmigungsverfahren und zur Bauleitplanung ab. Im Rahmen einer solchen Stellungnahme erfolgte ebenfalls im Regelfall eine Ortseinsicht und ein Gespräch mit Betroffenen. Beispielhaft zu nennen sind die Fachstellenbesprechungen zu dem Flächennutzungsplan Berching und das Flächennutzungsplan-Verfahren der Stadt Neumarkt. Bei Bauanträgen spannt sich ein fachlicher Bogen von Lackierarbeiten, Schreinereien, Möbelfertigung, Kfz-Werkstätten, Gaststätten über Solaranlagen (mögl. Blendwirkung), Supermärkte, Holzfeuerungen, Antennenmasten, Wohnhäuser an Sportplätzen bis zu Tierhaltungen (Rinder, Schweine, Puten, Schafe), Güllegruben, Freizeitanlagen. Behandlung von Beschwerden Einen Schwerpunkt der Arbeit bildete die Behandlung von Beschwerden. Die Beschwerden richteten sich gegen Luftverunreinigungen und Lärmbelästigungen. Bedingt durch ein wachsendes Umweltbewusstsein und durch ein gesteigertes Erholungsbedürfnis der Landkreisbürger weist die Anzahl dieser Beschwerdefälle eine ansteigende Tendenz gegenüber den Vorjahren auf. Die meisten Beschwerden und Anzeigen richteten sich gegen Rauchbelästigungen aus privaten Hausfeuerungsanlagen, Lärmbelästigungen aus der Nachbarschaft und Lärm- und Geruchsbelästigungen durch landwirtschaftliche oder gewerbliche Betriebe. In den meisten Fällen konnte diesen Beschwerden durch Ortseinsichten, Beratungen der Immissionsschutzbehörde oder durch Aufforderung an die Anlagenbetreiber zur Durchführung geeigneter Maßnahmen abgeholfen werden. In einigen Fällen musste jedoch ordnungsrechtlich eingeschritten werden. Ebenso fand aufgrund von Klagen von Anwohnern über unzumutbare Geräusche, ausgehend von einer Betonsteinfertigung, ein Treffen vor Ort statt, mit dem Ergebnis, dass in 2004 zu Produktionsbeginn eine Lärmpegelmessung erfolgt. Einige Beschwerden richteten sich gegen Geruchsbelästigungen von landwirtschaftlichen Betrieben; in solchen Fällen sind mehrere Ortsbegehungen notwendig, um von dem tatsächlichen Geschehen ein Bild zu gewinnen. Bei Beschwerden aus dem Bereich der Landwirtschaft wird im Regelfall das Landwirtschaftsamt informiert und um begleitende Beratung gebeten. Gemeinsam gelingt es einfacher einen Ausgleich der Interessen herzustellen. Die gute Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsamt bewährt sich auch bei fachlich kritisch zu betrachtenden Baugenehmigungsverfahren für größere Tierhaltungen. Vollzug der 21. BImSchV sog. "Saugrüssel-Verordnung" Tankstellen, die ab dem 1. April 2003 modernisiert werden oder neu erbaut in Betrieb gehen, müssen mit einer automatischen Überwachung für die Gasrückführung an Zapfpistolen ausgestattet sein. Für bestehende Tankstellen gelten Übergangsfristen bis zum 31. Dezember 2007 - gestaffelt nach der Höhe des Benzinumschlags: Je höher der Absatz, desto früher muss das Umrüsten erfolgen. Im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. sind von der Umrüstung rund 40 Tankstellen betroffen. Vollzug der 1. BImSchV Im Rahmen der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) sind die Betreiber kleinerer und mittlerer Feuerungsanlagen angehalten, insbesondere die in der Verordnung enthaltenen Grenzwerte einzuhalten. Die von den zuständigen Bezirkskaminkehrermeistern durchgeführten Messungen an derartigen Feuerungsanlagen ergaben, dass bei sieben Anlagen auch nach der Wiederholungsmessung die jeweiligen Grenzwerte überschritten wurden. In fünf Fällen wurden die festgestellten Mängel nach Aufforderung durch das Landratsamt fristgemäß behoben, bei den restlichen zwei Anlagen werden die Mängel zu Beginn des Jahres 2004 behoben. Vollzug der 26. BImSchV Nach der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) sind die Betreiber von Hoch- bzw. Niederfrequenzanlagen verpflichtet, die Inbetriebnahme und die wesentliche Änderung derartiger Anlagen mindestens 2 Wochen vorher beim Landratsamt schriftlich anzuzeigen und mit der Anzeige auch die Standortbescheinigung des Bundesamtes für Post- und Telekommunikation vorzulegen. Im Laufe des Jahres 2003 sind die Anzeigen von 19 Hochfrequenzanlagen und von 28 Niederfrequenzanlagen beim Landratsamt eingegangen. Duplikate der Anzeigen, die Hochfrequenzanlagen betrafen, wurden vom Landratsamt an die jeweilige Standortgemeinde übersandt.

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