NEUMARKT.
Bayer. Vertragsnaturschutzprogramm/Erschwernisausgleich
Im Jahre 2003 wurden insgesamt 96 Vereinbarungen nach dem Bayr. Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) und der Verordnung über den Erschwernisausgleich abgeschlossen.
In den meisten Fällen handelte es sich um Verträge, die zum 31.12.2002 ausgelaufen sind und nun für einen weiteren 5-Jahres-Zeitraum verlängert wurden. Eine nachhaltig naturschonende Bewirtschaftung der unter Vertrag genommenen Flächen wird dadurch gesichert.
Über das Vertragsentgelt im Jahr 2003 von ca. 410.000 € wird den Landwirten im Landkreis dadurch ein nicht unerhebliches Einkommen geboten.
In der Vergangenheit sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vorortkontrollen bei Teilflurstücken erhebliche Abweichungen zwischen der beantragten und den tatsächlich festgestellten Flächengrößen aufgetreten. Deshalb mussten im Frühjahr 247 Vertragsnehmer angeschrieben werden, damit diese ihre Flächenangaben von Teilflurstücken nochmals überprüfen und ggf. bei uns mittels Geoinformationssystem Fin-View plausibilisieren lassen. Im Durchschnitt hat jeder Vertragsnehmer 2 Verträge mit ca. 3 Flurstücken mit uns.
Etwa 80 % ließen sich ihre Teilflächen bei uns mittels Fin-View plausibilieren. Dabei ergab sich bei etwa jedem Zweiten eine Abweichung der Flächengröße, die außerhalb der Toleranz lag. Deshalb mussten diese Verträge angepasst werden. Dies stellte einen enormen Arbeitsaufwand dar. Diese Verträge sollten bis zur Vorortkontrolle im Sommer 2003 alle berichtigt sein. Aufgrund des enormen zusätzlichen Arbeitsaufwands und der schlechten personellen Besetzung insbesondere wegen der eingangs bereits erwähnten halbjährigen Nichtbesetzung der Sachbearbeiterstelle konnten die Vertragsänderungen erst im Dezember 2003 abgeschlossen werden.
Es wurden 43 Verträge im Sommer vor Ort kontrolliert. Diese Kontrollen wurden auch in diesem Jahr gemeinsam mit der Landwirtschaftsverwaltung durchgeführt, wobei erstmalig für die Vorbereitung der Überprüfungen das Geoinformationssystem eingesetzt werden konnte.
Für das Bewirtschaftungsjahr 2004 wurden 84 Anträge auf Vertragsabschluss nach dem Bayr. Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) und der Verordnung über den Erschwernisausgleich gestellt.
Diese umfassen auch eine Vielzahl von Vereinbarungen, die zum 31.12.2003 ausgelaufen waren und durch neue 5-Jahresvereinbarungen ersetzt werden sollten.
Mit einem E-mail teilte uns das Umweltministerium im Dezember 2003 mit, dass für Vertragsabschlüsse ab 2004 keinerlei Finanzmittel zur Verfügung stehen. Im Laufe des vergangenen Jahres wurde viel Zeit und Engagement in die Neuabstimmung auslaufender Verträge und in die Vorbereitung des Neuabschlusses auf ökologisch wertvollen Flächen aufgewandt. Darunter auch eine Vielzahl von Flächen innerhalb des Projektgebietes nach dem Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP-Projekt) "Tal der Schwarzen Laaber". Gerade auch innerhalb dieser Projektgebiete stellte der Vertragsnaturschutz bisher als partnerschaftliches Instrumentarium zwischen der Landwirtschaft und dem Naturschutz eine wesentliche Grundlage dar.
Bedenkt man, dass eine erhebliche Anzahl der vorbereiteten Vereinbarungen in vorhandenen oder geplanten Natura 2000 Gebieten liegen, so bleibt nur zu hoffen, dass in der Zukunft für das Programm Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.
Biber
Seit Juli 2003 sind für den Landkreis Neumarkt i.d.OPf. zwei ehrenamtliche Biberberater bestellt, die im Auftrag der Regierung der Oberpfalz Aufklärungs- und Abhilfemaßnahmen durchführen. Derzeit sind ca. 70 Biberstandorte im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. bekannt.
Umweltbildung
Es wurde mit den fünften Klassen der Knabenrealschule im Landesgartenschaugelände Neumarkt i.d.OPf. eine Unterrichtseinheit über das Leben an und im Wasser durchgeführt. Die Schüler wurde der Lebensraum am und im Wasser erklärt. Anschließend wurde die Tierwelt mit Becherlupen und Keschern erkundet. So wurde Ihnen ein Eindruck über die Artenvielfalt (Wasserschnecken, Libellenlarven und Libellen) vermittelt.
Vorkaufsrecht
Im Jahre 2003 wurden 42 Grundstückskaufverträge daraufhin überprüft, ob ein Vorkaufsrecht nach Art. 34 BayNatSchG besteht. Dies kann z. B. an Gewässern, an oder in Naturschutzgebieten (oder Nationalparken) sowie an Grundstücken auf denen Naturdenkmäler bestehen existieren.
2003 wurden jedoch keine Vorkaufsrechte geltend gemacht.
Feuerstättengenehmigung
Im Jahre 2003 wurden bis Anfang August 24 Feuerstättengenehmigungen bearbeitet.
Wegen der lang anhaltenden Trockenheit wurde ab Mitte August bis Ende Oktober in Absprache mit den Forstämtern ein allgemeines Feuer- und Grillverbot erhoben.
Eine Feuerstättengenehmigung ist für die Errichtung von Feuerstellen in geringerer Entfernung als 100 m zum Wald erforderlich.
Projektarbeit
ABSP-Projekt "Tal der Wissinger Laaber"
Wie auch in den vergangenen Jahren wurden mit dem naturschutzfachlichen Schwerpunkt auf der Pflege- und Entwicklung ökologisch wertvoller Trockenlebensräumen unter der Trägerschaft des Landschaftspflegeverbandes Neumarkt i.d.OPf. umfangreiche Landschaftspflegemaßnahmen durchgeführt. Ebenfalls in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde eine Besucherlenkungs- und Naturführungskonzeption entwickelt. Im Mai dieses Jahres ist vorgesehen, die Themenwege unter dem Leitthema "Wallfahrt und Natur am Petersberg" der Öffentlichkeit zu übergeben.
ABSP-Projekt "Tal der Schwarzen Laaber" mit Seitentälern und Hohenfels-Velburger Kuppenalb
Der Schwerpunkt hier wurde auf die Durchführung von Nachpflegen der in den Vorjahren durchgeführten Entbuschungen sowie auf umfangreiche Pflegemaßnahmen im Deusmaurer Moor gelegt.
Im Bereich der Besucherlenkung wurde weiter intensiv im Zuge mannigfaltiger Ortstermine an der Feinabstimmung des Radwegs "Im Tal der Schwarzen Laaber" gearbeitet.
Biotopverbund Stadt Dietfurt a. d. Altmühl
Die Arbeiten an dem durch Ausgleichszahlungen der RMD-AG finanzierten Projekte werden auch im Jahre 2003 fortgesetzt. Die bisher erworbenen Grundstücke summieren sich mittlerweile auf insgesamt ca. 80 ha. Der Grunderwerb im Projekt ist somit weitgehend abgeschlossen. Die verbliebenen Restmittel werden für landschaftspflegerische Maßnahmen auf den erworbenen Grundstücken und für Besucherlenkungsmaßnahmen im Projektgebiet verwendet werden.
Im Laufe des Jahres 2004 ist mit einem Abschluss der Arbeiten unter Federführung der Höheren Naturschutzbehörde der Regierung der Oberpfalz und der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. zu rechnen.
ABSP-Projekt "Netzwerk Sulztal"
Die Gewässerrenaturierung in Berngau kann hier neben der üblichen Projektarbeit als ökologisches Highlight erwähnt werden.
Die Untere Naturschutzbehörde hat noch beim ABSP-Umsetzungsprojekt zur Pflege und Entwicklung aller Sandbiotope im Landkreis, sowie beim Projekt Weißstorch bei Freystadt mitgearbeitet.
Generell kann festgestellt werden, dass durch Projektarbeit ein Konsens zwischen allen Akteuren eher hergestellt werden kann als durch hoheitliches Handeln der Behörde.
Langfristig ist deshalb nicht nur die Beibehaltung bestehender Projekte, sondern auch der Ausbau der Projektarbeit im Handel der Behörden unabdingbar, damit dem "vernetzten Denken" Vorschub geleistet werden.
Landschaftspflege
Die Untere Naturschutzbehörde war im Jahre 2003 im Rahmen der Bewilligung staatlicher Zuwendungen aus dem Landschaftspflegeprogramm und dem Naturparkförderprogramm mit insgesamt ca. 150 Einzelmaßnahmen befasst, die ein Finanzvolumen von etwa 560.000 € umfassten. Dabei lag der Schwerpunkt der Landschaftspflegemaßnahmen in den ABSP-Projektgebieten "Tal der Schwarzen Laaber", "Tal der Weißen Laaber", "Tal der Wissinger Laaber" und im Projektgebiet "Netzwerk Sulztal". Der Schwerpunkt der mit wenigen Ausnahmen unter der Trägerschaft des Landschaftspflegeverbandes Neumarkt i.d.OPf. abgewickelten Maßnahmen lag dabei, wie auch in den vergangenen Jahren, in der Pflege und Entwicklung ökologisch besonders wertvoller Trockenlebensräume, der Pflege wertvoller Feuchtlebensräume und der Anlage und Pflanzung von Streuobstwiesen und Gehölzbeständen. Ausgeweitet wurden die Pflegemaßnahmen zum Schutz und der Entwicklung von Standorten hoch gefährdeter Pflanzenarten.
Die hohe Anzahl dieser geförderten Landschaftspflegemaßnahmen zeigt auch die große wirtschaftliche Bedeutung der Landschaftspflege im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. da der überwiegende Teil der Gelder für die örtlich ansässigen Landwirte eine unmittelbare Einkommensquelle darstellt. Vor diesem Hintergrund ist zu hoffen, dass sich die von der Bayerischen Staatsregierung für 2004 angekündigten Mittelkürzungen in der Naturparkförderung und dem Landschaftspflegeprogramm in einem noch erträglichen Rahmen halten.
Eigenständige naturrechtliche Verfahren
Es wurden per Bescheid sechs naturschutzrechtliche Erlaubnisse zum Bau von Geh- und Radwegen erteilt, die oder bei denen Teilstrecken in Landschaftsschutzgebieten oder im Naturpark Altmühltal liegen.
Bei den Erlaubniserteilungen wurden zum Teil Erlaubnisse bzw. Genehmigungen nach dem Waldgesetz oder nach dem Wasserrecht miterteilt.
Die Gesamtstrecke der genehmigten Geh- und Radwege belief sich auf 11,59 km.
Weiterhin wurden folgende naturschutzrechtliche Erlaubnisse erteilt:
Tektur zum Neubau einer städtischen Entlastungsstraße in Neumarkt-Pölling,
Ausbau der B 299 bei Stiglitzenhöhe und Zweitanbindung des Baugebietkomplexes Oberbuchfelder Weg in Deining zur Staatsstraße 2220.
Im Jahr 2003 ist auch wieder vielfach gegen Bestimmungen des Naturschutzgesetzes verstoßen worden, die leider zum Teil mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens geahndet werden mussten.
Als häufigste Verstöße waren die "Parker im Wald" anzuführen. Es handelt sich hier um Personen, die ihr Fahrzeug auf Flächen die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind (z.B. Wald) abstellen.
Hier wurde, falls es sich um einen erstmaligen Verstoß gehandelt hat, eine Verwarnung erteilt. Dies war 20 mal der Fall.
In vier Fällen von Weidefrevel und ebenfalls in vier Fällen von Heckenbeseitigungen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Landschaftsplanung, Bauleitplanung
Im Zuge der Aufstellung gemeindlicher Landschaftspläne war die Untere Naturschutzbehörde im vergangenen Jahr im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange am Verfahren für den Landschaftsplan der Stadt Berching beteiligt. Zahlreiche, von den Gemeinden entwickelte und aufgestellte Bebauungspläne waren ebenfalls zu beurteilen. Dabei musste auch im vergangenen Jahr festgestellt werden, dass Bebauungspläne nicht oder nicht im erforderlichen Umfange die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung berücksichtigten, obwohl deren Anwendung bereits seit dem Jahre 2001 gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Europäischer Biotopverbund Natura 2000
Nachdem die EU-Kommission festgestellt hatte, dass die bisher gemeldeten FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat) und Vogelschutzgebiete nicht ausreichen, wurde es erforderlich für Bayern ein Nachmeldeverfahren einzuleiten, das für Bayern bis September 2004 durch Übergabe der notwendigen Unterlagen an den Bund abgeschlossen sein muss.
Im Herbst des vergangenen Jahres wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz eine vorläufige Nachmeldekulisse erarbeitet und im Internet veröffentlicht.
Diese umfasst im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. folgende Gebiete:
- Tal der Weißen, Wissinger und Breitenbrunner Laaber
- Kreuzberg bei Dietfurt a.d.Altmühl
- Steinbruch bei Sengenthal
- Buchen- und Mischwälder um Deusmauer
- Tal der Schwarzen Laaber
- Schwarzachtal bei Freystadt zwischen Main-Donau-Kanal und der Landkreisgrenze
- Lauterachtal bei Lauterhofen
- Höllberg in der Gemeinde Berg
- Feuchtwiesen bei Oberhembach
- Moosgraben und Dennenloher Weiher in der Gemeinde Pyrbaum
- Vermoorungen bei Seligenporten
Aus diesem Arbeitsentwurf wird vom Ministerium eine verfeinerte Gebietskulisse erarbeitet. Öffentlichkeit, Eigentümer und sonstige betroffene Institutionen werden anschließend im Frühjahr 2004 in einem Dialogverfahren beteiligt.
Für das bestehende FFH-Gebiet "Binnendünen bei Neumarkt i.d.OPf." wurde im Jahr 2003 von einem Planungsbüro in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden mit der Erarbeitung einer Managementplanung begonnen und die erste Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Neuabgrenzung der Landschaftsschutzgebiete
Im Jahr 2003 wurde für zwei Landschaftsschutzgebiete das Verfahren zur öffentlichen Auslegung durchgeführt. Es handelt sich hierbei um die relativ großen Landschaftsschutzgebiete Rohrenstädter Bachtal und Sindlbachtal. Beide sind Seitentäler der Schwarzach, die sich im Bereich des Albtraufes von Osten nach Westen erstrecken. Sie haben auf Grund ihrer Biotopausstattung und des landschaftlichen Reizes eine besondere Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, sowie die Erholung der Menschen.
Die Karten mit der dargestellten Neuabgrenzung wurden an die Träger öffentlicher Belange verschickt und 2 Monate bei den Gemeinden und im Landratsamt öffentlich ausgelegt. Eine Information der Bürger fand durch Bürgerversammlungen statt. Die Einwände wurden sowohl aus landschaftsplanerischer Sicht beurteilt als auch mit den Gemeinden intensiv besprochen. Mit zahlreichen Bürgern sowie in Irleshof wurden Ortstermine durchgeführt um nach Lösungen zu suchen. In den meisten Fällen konnten nach intensiven Abstimmungen zufriedenstellende Lösungsansätze gefunden werden, so dass es Mitte Dezember als im Kreisausschuss die Planung besprochen wurde, keine Einwände gab.
Waldrecht
Im Jahr 2003 wurden 40 landschaftsverändernde Maßnahmen waldrechtlich zugelassen, davon 27 Erstaufforstungen, 1 Christbaumkultur, 4 Forstwirtschaftliche Wegebaue und 8 Rodungen.
Die Erstaufforstungen umfassen eine Fläche von 13,71 ha, die Christbaumkultur 1,11 ha und die Rodungen 1,32 ha.
Bei vier geplanten nicht genehmigungsfähigen Erstaufforstungen wurden durch Beratungen der Antrag zurückgenommen und die Fläche ins Vertragsnaturschutzprogramm aufgenommen.
Zwei Erstaufforstungsanträge mussten aus naturschutzfachlichen Gründen ablehnt werden.
11 beantragte Erstaufforstungsverfahren und drei Rodungsverfahren sind derzeit noch nicht abgeschlossen.
Erstellt am
(Seitenanfang)
|
Schreiben Sie uns !
E-Mail-Kontakt
|