Zoo im Landratsamt ?

NEUMARKT. Der Landkreis ist seit letztem Jahr Eigentümer von Eulen, Papageien, Kaffernhornraben und Landschildkröten ! Allerdings tummeln sich die Tiere jetzt nicht in den Amtsräumen: Sie blieben bei den bisherigen Haltern.

Die früheren Besitzer der streng geschützten Tiere kamen mit mehr oder weniger freiwilligen Überlassungsverträgen einer Beschlagnahmung oder Einziehung zuvor. Das Naturschutzreferat im Landratsamt stimmte danach zu, daß die Vögel und Schildkröten bei den Haltern bleiben.

Beim Artenschutzrecht wurden im letzten Jahr 329 EU-Bescheinigungen für den Besitz und die Vermarktung von streng geschützten Tieren ausgestellt. Im Jahr 2002 wurden lediglich 148 EU-Bescheinigungen ausgestellt, dies bedeutet eine Steigerung der Ausstellung der EU-Bescheinigungen um 122 Prozent.

Vor der Ausstellung dieser Bescheinigungen muss erst geprüft werden, ob es sich bei diesen streng geschützten Tieren um einen legalen Besitz, eine legale Einfuhr oder eine legale Nachzucht handelt. Diese Überprüfung ist sehr zeitaufwendig. Weiterhin gilt es festzustellen, ob eine Ausnahme vom Vermarktungsverbot erteilt werden darf, damit das betreffende Tier auch veräußert werden darf.

Insgesamt fünf Überlassungsverträge für beschlagnahmte und eingezogene Eulenvögel, Papageien, Kaffernhornraben sowie zwei griechische Landschildkröten wurden dieses Jahr geschlossen. Diesen Überlassungsverträgen gingen die Einziehung und Beschlagnahme durch das Landratsamt per Bescheid voraus. In allen Fällen konnte der Halter im Besitz seines Tieres bleiben, das Eigentum ging jedoch auf den Landkreis Neumarkt über.

Eine Gehegegenehmigung zur Haltung von artgeschützten Tieren konnte erteilt werden, eine weitere ist noch nicht entscheidungsfähig. Zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen die Bundesartenschutzverordnung wurden eingeleitet, konnten aber eingestellt werden.

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