Ausländerzahl stieg auf niedrigem NiveauNEUMARKT. Die Zahl der im Landkreis lebenden Ausländer ist im Jahr 2003 erstmals auf über 5.000 Personen gestiegen und hat damit einen neuen Höchststand erreicht. Dennoch liegt der Ausländeranteil im Landkreis trotz der unmittelbaren Nähe zum Ballungsraum Nürnberg/Fürth bei rund 3,9 Prozent, also deutlich unter dem Bundes- und dem Landesdurchschnitt von jeweils rund 9 Prozent.Zum Stichtag 31.12.2003 waren bei der Ausländerbehörde 5.015 ausländische Staatsangehörige (Vorjahr: 4.875) aus 104 Staaten (Vorjahr: 101) registriert. 7 Personen sind staatenlos, bei 15 Personen ist die Staatsangehörigkeit ungeklärt.
Hauptherkunftsländer der Ausländer im Landkreis sind nach wie vor die Türkei mit 989 (Vorjahr: 1.023) Personen und Serbien und Montenegro (früher: Rest-Jugoslawien) mit 719 (Vorjahr: 693) Personen. Weitere Hauptherkunftsländer sind Polen mit 339 (Vorjahr: 344) Personen, Italien mit 310 (300) Personen, die USA mit 248 (223) Personen, Österreich mit 213 (196) Personen, Kroatien mit 197 (202) Personen, Bosnien und Herzegowina mit 177 (179) Personen, Vietnam mit 158 (155) Personen, Griechenland mit 152 (151) Personen, Ungarn mit 149 (129) Personen und die Russische Föderation mit 102 Personen. 2.333 Personen (2002: 2.259, 2001: 2.137) besitzen mittlerweile einen verfestigten Aufenthaltstitel, und zwar 540 Personen eine Aufenthaltsberechtigung sowie 1.793 Personen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Unverändert hoch hielt sich die Zahl der Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung, also von Personen, die sich nur zu einem bestimmten Zweck und von vorneherein nur für einen bestimmten Zeitraum hier aufhalten dürfen. Im wesentlichen handelt es sich dabei um Werkvertragsarbeitnehmer in der Bau-Branche, aber auch um Gastarbeitnehmer gemäß zwischenstaatlichen Abkommen, Au-Pair-Kräfte sowie ausländische Schüler und Studenten. Im Jahr 2003 wurden insgesamt 1.750 Aufenthaltsgenehmigungen und Duldungen ausgestellt bzw. verlängert (2002: 1.638, 2001: 1.560, 2000: 1.442). Der Anstieg beruht einmal auf dem Anstieg der Ausländerzahl im Landkreis insgesamt. Weitere Ursachen sind zum einen vom Arbeitsamt oft nur sehr kurz befristet ausgestellte Arbeitsgenehmigungen für ausländische Werkvertragsarbeitnehmer, die bis Abschluss des jeweiligen Gewerks mehrere Verlängerungen erforderlich machen, zum anderen beruht der Anstieg aber auch darauf, dass Aufenthaltspapiere für Personen ohne Pass oder gar ungeklärter Identität (meist abgelehnte Asylbewerber) nur sehr kurz auszustellen sind. Passersatzpapiere waren auch im vergangenen Jahr wieder in nicht geringer Anzahl auszustellen bzw. zu verlängern. Dies liegt im wesentlichen darin begründet, dass insbesondere Staatsangehörige aus Serbien und Montenegro häufig alle Dokumente neu beschaffen und damit sehr lange Wartezeiten für die Ausstellung eines Nationalpasses in Kauf nehmen müssen. So wurden 2003 insgesamt 69 (2002: 96, 2001: 49) Internationale Reiseausweise (36) und Reisedokumente (33) sowie 124 (2002: 110) Ausweisersatzdokumente ausgestellt bzw. verlängert. Weiter waren 35 (2002: 21, 2001: 13) Kinderausweise auszustellen oder zu verlängern und 3 (2002: 8, 2001: 5) Laissez-Passer zu fertigen. Die Zahl der Verpflichtungserklärungen und Besuchseinladungen ist im vergangenem Jahr leicht zurückgegangen. Eine Ursache hierfür könnte in der zunehmenden Arbeitslosigkeit liegen, wodurch die für eine entsprechende Verpflichtung notwendigen Einkommensnachweise nicht mehr erbracht werden können. In Umsetzung der Terrorismusbekämpfungsgesetze muss bei jedem Ausländer, der Angehöriger eines von rund 30 als problematisch eingestuften Staates ist, vor jeder Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung eine zeitintensive sicherheitsrechtliche Befragung durchgeführt werden. Im Jahr 2003 waren 20 solcher Sicherheitsbefragungen durchzuführen. Daneben waren wieder eine Reihe von Aufenthaltsbestätigungen für die Gewährung von Leistungen (Kindergeld, Erziehungsgeld, etc.) sowie etliche Stellungnahmen zu Anfragen anderer Behörden und Stellen zu tätigen. Bei der Geburt von Kindern ausländischer Eltern müssen seit dem 01.01.2000 Aufenthaltsstatus und Aufenthaltszeiten der Eltern überprüft und den Standesämtern auf deren Anfrage hin mitgeteilt werden. Von dieser Stellungnahme hängt es ab, ob ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhält oder nicht. Als sehr hilfreich für beide Seiten hat sich der vorgeschriebene gegenseitige Datenabgleich zwischen Standesamt und Ausländerbehörde bei der Eheschließung eines Ausländers erwiesen. Die Zahl der im Jahr 2003 im Landkreis aufgegriffenen illegalen Ausländer ist mit 88 gegenüber dem Vorjahr wieder deutlich angestiegen (2002: 33, 2001: 243, 2000: 274), hat aber bei weitem nicht die Ausmaße vergangener Jahre erreicht. Dies hat verschiedene Ursachen. Zum einen ist die Visumpflicht für Bulgarien und Rumänien (2 Staaten, aus denen vorher mit die meisten illegal aufgegriffenen Ausländer stammten) ab 2002 entfallen. Zum anderen haben die massiven Kontrollen der Polizei auf der Bundesautobahn A 3 und die konsequenten Ahndungen von Verstößen durch Justiz und Ausländerbehörde in den letzten Jahren zum einen Wirkung gezeigt, sich zum anderen aber auch in andere Autobahnabschnitte verlagert. Kein einziger Asylbewerber anerkanntZum Stichtag 31.12.2003 betrug die Zahl der Asylbewerber im Landkreis Neumarkt 135 Personen. Der Rückgang beruht im wesentlichen darauf, dass aufgrund von Bleiberegelungen einer Reihe abgelehnter Asylbewerber im vergangenen Jahr Aufenthaltsbefugnisse erteilt werden konnten.Die Asylbewerber im Landkreis sind im wesentlichen in zwei Unterkünften in Parsberg (ca. 100 Plätze) und in Breitenbrunn (14 Plätze) untergebracht. Außerhalb von Unterkünften sind Asylbewerber untergebracht, die mit deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind, oder deren Familienangehörige bereits ein Aufenthaltsrecht besitzen. Insgesamt wurden dem Landkreis im vergangenen Jahr 67 Asylbewerber (2002: 53, 2001: 81) neu zugewiesen , während 41 Asylbewerber (2002: 37, 2001: 23) aus dem Landkreis wegkamen. Im Jahre 2003 wurde kein Asylbewerber als asylberechtigt (2002: 1, 2001: 0) anerkannt. 10 Antragsteller erhielten den Status als Flüchtling nach der Genfer Konvention (§ 51 AuslG) zugesprochen (2002: 11, 2001: 12). 21 Personen (Vorjahr 5) erlangten asylunabhängiges Aufenthaltsrecht durch Heirat oder Familiennachzug. Der starke Anstieg im Vergleich zum Vorjahr begründet sich dadurch, dass vier Familien betroffen waren, deren Angehörigen eine Aufenthaltsbefugnis erteilt werden konnte. Des weiteren wurden im vergangenen Jahr 17 (Vorjahr: 21) Aufenthaltsgestattungen neu ausgestellt, 28 (Vorjahr 28) Umverteilungsanträge verbeschieden, 5 Asyl-Rücknahmen aufgenommen (2002: 9, 2001: 8), 8 freiwillige Ausreisen arrangiert (2002: 13, 2001: 11) und 11 (Vorjahr 9) Abschiebungen durchgeführt. Seit Dezember 2003 ist eine freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen in den Irak über den Flughafen Amman/Jordanien möglich. Solche freiwilligen Ausreisen werden nach den Programmen der REAG und GARP gefördert. Rückkehrende erhalten nach diesen Programmen finanzielle Unterstützung für die Ausreise, sowie eine Starthilfe zur Integration bei der Rückkehr in sein Heimatland. Eine Person ist nach diesem Programm noch im Jahr 2003 bereits freiwillig in den Irak zurückgekehrt. 24 Personen (2002: 16, 2001: 14) wurden im Jahr 2003 nach Untertauchen zur Fahndung ausgeschrieben. Der bereits im letzten Jahr beginnende Zustrom von Asylbewerbern aus den Staaten des nahen und mittleren Ostens (Irak, Syrien, Jordanien, Libanon, Palästina und auch Israel) hielt auch 2003 an, wobei ein Großteil dieser derzeit 46 Personen nicht im Besitz irgendwelcher Identitätsnachweise sind. Hier liegt auch die Ursache für das größte Problem der Ausländerbehörden im Asylrecht, der Beschaffung von Heimreisedokumenten für abgelehnte Asylbewerber. Die in zunehmendem Maße stattfindende Verschleierung der tatsächlichen Identität und Herkunft macht umfangreiche Ermittlungen sowie zeitaufwendige und kostenintensive Maßnahmen (Einholung von Gutachten zur Sprachanalyse, Speicheltests, Vorführung bei ausländischen Vertretungen, u.a.) nötig, obwohl die Heimreisescheinbeschaffung für etliche Staaten mittlerweile über eine Zentralstelle Rückführung bei der Regierung von Oberbayern abgewickelt wird. Wenn dann tatsächlich ein Identitätsnachweis vorgelegt wird, werden immer wieder Fälschungen oder Verfälschungen festgestellt oder aber eine Echtheitsprüfung des Dokuments ist mangels echten Vergleichsmaterials auch über Landeskriminalamt und Bundesgrenzschutz nicht möglich. 2003 wurde für insgesamt 29 Personen (Vorjahr: 29) die Ausstellung eines Passersatzpapiers beantragt. Nur in 4 Fällen konnte aber tatsächlich ein Heimreisedokument erwirkt werden. Identitätsnachweise werden von den betroffenen Asylbewerbern meist erst dann vorgelegt, wenn der Nachweis der Identität zur Erlangung eines Aufenthaltsrechtes führt (z. B. bei Eheschließungen mit deutschen Staatsangehörigen). Künftig sollen abgelehnte Asylbewerber, die ihre tatsächliche Identität und Herkunft verschleiern, in sogenannten Zentralen Ausreiseeinrichtungen untergebracht werden. Zwei Personen aus dem Landkreis wurden 2003 bereits in die Zentrale Ausreiseeinrichtung in Fürth aufgenommen. Ein russischer Staatsangehöriger wurde durch Bescheid der Regierung von Mittelfranken dazu verpflichtet. Ein georgischer Staatsangehöriger hat sich freiwillig für die Aufnahme in der Zentralen Ausreiseeinrichtung in Fürth gemeldet. 3. Staatsangehörigkeitsrecht a) Einbürgerungen Die Zahl der eingegangenen Einbürgerungsanträge und die Zahl der eingebürgerten Personen im Landkreis sind im vergangenen Jahr in etwa konstant geblieben. Zwar wurden mit 154 Personen ausführliche Beratungsgespräche im Hinblick auf die Einbürgerung geführt, nur 63 Personen haben aber dann auch wirklich ihre Einbürgerung beantragt. Haupthindernis für Einbürgerungsanträge ist offenbar nach wie vor, dass eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit wie vor nur ausnahmsweise bei besonderen Härtefallen genehmigt werden kann. Das gilt auch, nachdem die Bundesrepublik Deutschland im vergangenen Jahr das Übereinkommen zur Vermeidung von Mehrstaatigkeit gekündigt hat. Die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit wird aber von vielen Personen nicht gewünscht und gestaltet sich bei einigen Ländern nicht nur kostspielig, sondern zum Teil auch sehr problematisch und langwierig. Neben anderen Voraussetzungen haben Einbürgerungsbewerber insbesondere auch ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache durch ein Schulzeugnis oder ein Sprachdiplom nachzuweisen. Soweit ein solcher Nachweis nicht erbracht werden kann, muss eine Sprachprüfung nach dem Maßstab des Zertifikats Deutsch der Volkshochschulen absolviert und bestanden werden. Die Abnahme der Prüfung erfolgt zusammen mit der Volkshochschule. Die Teilnehmerzahl an dieser Sprachprüfung ist im vergangenen Jahr deutlich zurückgegangen, da die meisten Einbürgerungsbewerber deutsche Schulzeugnisse vorlegen konnten. Im Jahr 2003 wurde im Landratsamt nur eine (Vorjahr: 5) derartige Sprachprüfung mit 11 Teilnehmern (Vorjahr: 49 Teilnehmer) abgehalten. 10 Teilnehmer haben die Sprachprüfung bestanden, nur eine Person hat nicht bestanden. 1 weitere Einbürgerungsbewerberin hat bei der Stadt Regensburg erfolgreich an der Sprachprüfung teilgenommen. Sicherheitsrechtliche Befragungen im Hinblick auf die Verfassungstreue von Einbürgerungsbewerbern waren 2003 nicht erforderlich. Allerdings mussten 5 Einbürgerungsanträge abgelehnt werden (Vorjahr: 6), 3 davon aufgrund von sicherheitsrechtlichen Bedenken gegen die Einbürgerung. In 11 Einbürgerungsverfahren (2002: 6) erfolgte nach Aufklärung über mangelnde Erfolgsaussichten eine Antragsrücknahme mit Verfahrenseinstellung. ÜbersichtEinbürgerungen 1999 2000 2001 2002 2003 Eingegangene Einbürgerungsanträge 102 176 87 74 63 Einbürgerungszusicherungen 48 56 55 51 71 Vorgenommene Einbürgerungen 189 102 103 48 66 davon- nach AuslG- nach StAG (bis zum 31.12.1999 RuStAG)- nach HAG- nach Art. 116 GG 49271- 5125-- 7429-- 2820-- 48171- b) Staatsangehörigkeitsrecht Der Schwerpunkt der Tätigkeiten im Staatsangehörigkeitsrecht lag auch im vergangenen Jahr bei Beratung von und Rechtsauskünften an Bürgern und Gemeinden zu deutschen oder zu ausländischen Staatsangehörigkeitsbestimmungen. Im Jahr 2003 wurden auf Antrag 12 Staatsangehörigkeitsausweise (2002: 16, 2001: 23) ausgestellt. Im Rahmen von Verfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz musste in 30 (2002: 22) Fällen eine Prüfung der Staatsangehörigkeit vorgenommen werden. Aufgrund der Errichtung eines Übergangswohnheimes für Spätaussiedler in Lauterhofen wird hier für das kommende Jahr ein Anstieg der Zahlen erwartet. Zur Übernahme von deutschstämmigen Personen aus der ehemaligen Sowjetunion, mussten darüber hinaus 48 (2002: 54, 2001: 101) Wysow-Anforderungen gefertigt werden. Zum Jahresende 2003 sind bei den Einwohnermeldeämtern der Gemeinden insgesamt 2.921 Personen registriert, die neben der deutschen mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. Im wesentlichen handelt es sich hierbei um Kinder aus Mischehen sowie um Aussiedler und Spätaussiedler und deren Familien. Erstellt am
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