Mehr Sterbefälle als Geburten !

NEUMARKT. Die Zahl der Landkreis-Bürger nimmt ab ! Erstmals wurden im letzten Jahr im Landkreis Neumarkt mehr Sterbefällen als Geburten registriert. Und dieser Trend gilt nicht nur für die Zahlen der Ständesämter des Kreises, sondern auch bei der Berücksichtigung der Kinder, die außerhalb des Landkreises geboren, aber im Landkreis gemeldet sind.

Die Zahlen der Standesämter:
1999 2000 2001 2002 2003
Geburten 849 874 803 787 817
Sterbefälle 998 1.005 1.081 1.059 1.171
Eheschließungen 671 635 548 524 531

Die Bevölkerungsentwicklung von Personen mit Wohnsitz im Landkreis Neumarkt:
2000 2001 2002 2003
Wurden geboren
- innerhalb des Landkreises
- außerhalb des Landkreises
sind gestorben
- innerhalb des Landkreises
- außerhalb des Landkreises

816
521=1.337

873
202=1.075

755
503=1.258

962
177=1.139

723
475=1.198

911
175=1.086

751
435=1.186

1.045
155=1.200
Geburtenüberschuss 262 119 112 - 14

Die zahlreich anfallenden und immer komplizierter werdenden Aufgaben und Arbeiten bei den Standesämtern im Landkreis werden jedoch nach wie vor weitgehend ordnungsgemäß erledigt, so dass auch im Jahr 2003 größere Beanstandungen durch die Aufsichtsbehörde nicht erforderlich waren, heißt es in einem Bericht des Landratsamtes.

. Zum 01.01.2004 sind in den 16 Standesämtern im Landkreis insgesamt 46 Bedienstete als Standesbeamte bestellt, davon 20 mit einer Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes. Für 5 Bedienstete konnten im vergangenen Jahr Ausnahmegenehmigungen für die Tätigkeit als Standesbeamte neu erteilt bzw. verlängert werden.

Die verbindlich vorgeschriebenen Dienstbesprechungen für die Standesbeamten im Landkreis wurden 2003 an jeweils zwei Terminen im Herbst durchgeführt. Die Organisation und Ausrichtung erfolgte am 12.11.2003 durch das Standesamt Freystadt am 26.11.2003 durch das Landratsamt selbst. Eine Frühjahrs-Dienstbesprechung entfiel im vergangenen Jahr aufgrund der im Mai in Bayreuth abgehaltenen Fachtagung des Fachverbandes der bayerischen Standesbeamten. Dort und dann nochmals im Rahmen einer Schulung für die Aufsichtsbehörden wurde erstmals der Vorent­wurf zur umfassenden Reform des deutschen Personenstandsrechts vorgestellt. Kernpunkt der Reform soll die Umstellung auf eine elektronische Personenstandsbuchführung sein. Dies und die gleichzeitig nötigen Einsparungserfordernisse bei fast allen Kommunen führen in Bayern zunehmend zu Überlegungen hinsichtlich gemeinsamer Aufgabenerfüllung, insbesondere auch hinsicht­lich einer Zusammenlegung von Standesämtern.

Eine immer größere Bedeutung bei der aufsichtlichen Tätigkeit nimmt mittlerweile die Rechtsberatung von Standesbeamten, von Bürgern und auch von anderen Stellen in personenstands- und insbesondere in namensrechtlichen Angelegenheiten ein.

Eine Standesamtsprüfung vor Ort (alle fünf Jahre vorgeschrieben) wurde im Jahr 2003 nicht vorgenommen. Die im letzten Quartal vorgesehene Vorort-Prüfung des Standesamtes Lauterhofen wurde aufgrund der Errichtung eines Übergangswohnheims für Spätaussiedler verschoben. Aller­dings wurde die Prüfung der Sammelakten des Standesamtes Lauterhofen abgeschlossen und Hilfestellung bei Beurkundungsfällen der Spätaussiedlerfamilien geleistet. Darüber hinaus wurden wieder diverse Einzelfälle aller Standesämter sowie die Zweitbücher aller Standesämter geprüft.

Erstellt am
(Seitenanfang)

Schreiben Sie uns !
E-Mail-Kontakt

Termine heute